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Gesundheitspass

Allgemeine Informationen

Alle die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder mit diesen handeln, müssen um einen Gesundheitspass zu erhalten, vor der ersten Ausübung gemäß  § 43 Infektionsschutzgesetz belehrt werden.

Der Gesundheitspass muss aktuell und darf bei Arbeitsaufnahme nicht älter als 3 Monate sein.  Die Bescheinigung muss dem Arbeitgeber vorgelegt werden und behält bei einem Wechsel der Arbeitsstelle ihre Gültigkeit.

Zuständige Stelle

Sophia Burghardt-Schlößer
Landkreis Oberhavel
FD Amtsärztlicher Dienst, Hygiene
Telefon: 03301 601-3781
URL: www.oberhavel.de

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für die Belehrung sowie Ausstellung der Bescheinigung betragen 45,00 € und sich direkt zu begleichen.

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