Unternehmerportal der Gemeinde Glienicke/Nordbahn
Informationen und Antragsverfahren für Gewerbetreibende nach den Vorschriften der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie
Die folgenden Informationen gelten für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie.
Gewerbetreibende (und solche, die es werden wollen) sehen, welche Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung eines Gewerbes im Rahmen der Zuständigkeit der Gemeinde gelten. Besonders angesprochen sind Dienstleistungsunternehmen.
Als Dienstleistung gelten z.B. handwerkliche Berufe, Gaststätten- und Restaurantleistungen, Handel mit Waren oder IT-Service.
Wenn Sie weiteren Informationsbedarf haben, beraten wir Sie gern.
Sämtliche Unterstützung gem. Artikel 7 Abs. 2 der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie leistet unsere Ansprechstelle:
Marc Westphal
Telefon: 033056 - 69-244
Telefax: 033056 - 69-144
Stefanie Hanisch (Vertretung)
Telefon: 033056 - 69-207
Telefax: 033056 - 69-107
E-Mail: dlr@glienicke.eu
Für alle Themen rund um gewerbliche Anliegen nach der Dienstleistungsrichtlinie lautet unser elektronisches Postfach: dlr@glienicke.eu.
Ab dem 3. Quartal 2011 werden Sie hier verschiedene Anträge direkt online stellen können. Aber auch jetzt schon wickeln wir Anträge im Sinne des Artikels 8 der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie auf Ihren Wunsch elektronisch ab. Teilen Sie uns Ihr Vorhaben oder Ihren Antragswunsch bitte per E-Mail mit. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und stimmen die weiteren Schritte ab.
Bitte beachten Sie, dass auch elektronische Antragsverfahren aufgrund von Rechtsvorschriften einer Unterschrift bedürfen. Dazu ist Ihre qualifizierte elektronische Signatur im Sinne des Deutschen Signaturgesetzes bzw. bei Antragstellern aus dem Ausland die EU-Signaturrichtlinie i.V.m. den nationalen Signaturgesetzen maßgebend. Welche Antragsverfahren davon im Einzelfall betroffen sind, und wie Sie die digitale Signatur leisten können, erfahren Sie auf Anfrage ebenfalls unter dlr@glienicke.eu.
Selbstverständlich steht Ihnen neben der elektronischen Verfahrensabwicklung unser persönlicher Service im Rathaus zur Verfügung. Dort erhalten Sie auch die für Ihr Anliegen erforderlichen Papierformulare.
Unsere Öffnungszeiten sehen Sie hier.
Auf den nächsten Seiten finden Sie die Antragsverfahren, die von der Gemeinde Glienicke/Nordbahn demnächst online angeboten werden. Wir informieren über die Rechtsgrundlagen, Antragsvoraussetzungen, Gebühren und Bearbeitungsfristen.
Hinweis:
Sie können sich in Angelegenheiten, die der EU-Dienstleistungsrichtlinie unterliegen, auch an den Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) beim Wirtschaftsministerium des Landes Brandenburg wenden:
Einheitlicher Ansprechpartner für das Land Brandenburg:
Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (MWE)
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Internet: http://eap.brandenburg.de
E-Mail: dienstleistungsrichtline@mwe.brandenburg.de
Diese Stelle unterstützt Sie gegen Entrichtung einer zusätzlichen Gebühr bei all Ihren Vorhaben.
Verwaltungsverfahren nach der Gewerbeordnung
Verwaltungsverfahren nach der Straßensondernutzungssatzung der Gemeinde Glienicke/Nordbahn
Verwaltungsverfahren nach der Friedhofssatzung der Gemeinde Glienicke/Nordbahn