Bürgerhaushalt 2017 - eingereichte Vorschläge
Die Einreichungsfrist für Vorschläge war der 31. August 2016.
Nachstehend finden Sie die eingereichten Vorschläge für den Glienicker Bürgerhaushalt 2017. Auf der Karte weiter unten können Sie die Standorte der Vorschläge verfolgen und auch nochmal die Detailbeschreibungen zur Maßnahme sich ansehen.
1. Döner-Imbissstube an der Grundschule (nicht gültig, weil der Einreicher nicht Glienicker ist)
2. Freilichtbühne für Künstler und Laien am Dorfteich oder im Bürgerpark (nicht gültig, weil die Maßnahme die Kostengrenze von 15.000 € übersteigt)
3. Einrichtung einer Ortswebcam am Dorfteich (nicht gültig aus datenschutzrechtlichen Gründen)
4. Ausbau der Spielplätze Kornblumenweg/Ahornallee (nicht gültig, weil es sich um private Spielplätze handelt und damit die Gemeinde nicht zuständig ist)
5. Erneuerung des Wiesenwegs zwischen Bussardheck und Grenzweg (Maßnahme wird schon jetzt umgesetzt, daher muss über den Vorschlag nicht mehr abgestimmt werden)
6. Eingezäunte Hundewiese (nicht gültig, in Glienicke gibt es keine geeigneten Flächen, im Außenbereich nur mit entsprechendem Beschluss durch die Gemeindevertretung möglich)
7. Bau eines Gehweges (Teilstück) zur Kita Burattino (nicht gültig, weil die Maßnahme die Kostengrenze von 15.000 € übersteigt)
8. Aufarbeitung des Fußweges "Zugang zum Bürgerpark hinter der Feuerwehr" (gültig, Kosten ca. 10.000 €)
9. Schwimmbrunnen mit Liegewiese (nicht gültig, weil die Maßnahme die Kostengrenze von 15.000 € übersteigt)
10. Verbesserte Nahverkehrsanbindung (nicht gültig, weil die Maßnahme die Kostengrenze von 15.000 € übersteigt)
11. Kiez-Bus (analog Bus 107) zum Sportplatz Bieselheide, Wohngebiet und Netto mit Ziel S-Bahnhof Frohnau (nicht gültig, weil die Maßnahme die Kostengrenze von 15.000 € übersteigt)
12. Fußgängerüberwege und Bodenwellen in der Eichenallee, Ahornallee und Ackerdistelweg (nicht gültig, weil die Verkehrsbehörde in Oranienburg zuständig ist und nicht die Gemeinde)
13. Glienicker Plansche/Wasserspielplatz am "Seilbahnspielplatz" an der Rosenstraße/Sonnengarten (nicht gültig, weil die Maßnahme die Kostengrenze von 15.000 € übersteigt; jedoch ist die Maßnahme für 2017 in Planung)
14. Tempolimit oder Blitzer ab 22 Uhr in der Schönfließer Straße (nicht gültig, verkehrsbeschränkende Maßnahmen müssen von der Verkehrsbehörde angeordnet werden, Option eines festen Blitzers übersteigt die Kostengrenze von 15.000 €)
15. Erste kostenlose E-Tankstelle für Autos und Fahrräder für Glienicker Bürger (gültig, Kosten ca. 10.000 €)
16. Reinigung und Anstrich des Ehrenmals/Friedhof und des Gedenksteins für Gerhard Weiß/Fritz-Wegner-Platz (gültig, Kosten ca. 6.545 €)
17. Trimm-Dich-Pfad mit 4-5 Geräten z.B. in den Eichwerder Moorwiesen oder auf dem Mauerweg Richtung Schildow (gültig, Kosten ca. 12.000 €)
18. Straßenschilder mit "Untertiteln", die den Ursprung des Straßennamens erläutern (gültig, Kosten für ca. 50 Schilder ca. 5.950 €)
19. Zebrastreifen am Neuen Gymnasium Glienicke/NGG (nicht gültig, für die Genehmigung von Zebrastreifen ist der Landkreis zuständig)
20. Umgestaltung des verwilderten Grundstücks am Kreisel Schönfließer Straße/Lindenstraße (nicht gültig, da es sich um eine Fläche handelt, die nicht zur Gemeinde gehört)
21. Deckel auf alle Papierkörbe anbringen als Schutz vor Vögeln und Wildtieren (gültig, Kosten ca. 5.712 €)
22. Eigene Polizeistation für Glienicke (ungültig, weil die Gemeinde Glienicke für die Maßnahme nicht zuständig ist)
23. WLAN-Hotspots im Ortskern (nicht gültig aufgrund der Folgekosten)
24. Teilnahme der 5. Klassen (Schuljahr 2016/17) der Grundschule Glienicke am Gesundheitsförderungsprogramm/ "Gorilla-Projekt" (gültig, Kosten 10.380 €)
25. Mehr Präsenz des Ordnungsamtes durch Steigerung der Mobilität durch Anschaffung von E-Bikes/Segways/Elektro-Caddy (nicht gültig, da Glienicke nur 40km Straßen hat)
26. Neue Spielgeräte für den Schulhof der Grundschule: Wackel-Balancierkörper, Gurtsteg, Balkenwippe (gültig, Kosten 12.022,57 €)
27. Hindernisparcours (Trimm-Dich-Pfad) nahe Ahornallee (gültig, Kosten ca. 12.000 - 15.000 €)
28. Instandsetzung der historischen Gräber auf dem ev. Friedhof (ungültig, weil die Gemeinde Glienicke nur für den Zustand und die Pflege der Grabstellen auf dem Waldfriedhof zuständig ist)
29. Neues Keyboard für den Chor "Harmonie" des Seniorenclubs (gültig, Kosten ca. 900 €)
30. Eine Parkbank und Papierkörbe an der Ecke Ahornallee/Kornblumenweg (gültig, Kosten ca. 1.200 €)
31. Mehrgenerationen-/ Senioren-Parcours z.B. auf der Wiese entlang des Erich-Vehse-Weges (gültig, Kosten ca. 15.000 €)
32. Ausbau der Einfahrt von der Schönfließer Straße in die Eichenallee (Maßnahme wird bereits i.A. des Schulträges des NGG vorbereitet; daher muss über den Vorschlag nicht mehr abgestimmt werden)
33. Überprüfung der Trinkwasserqualität von unabhängiger Seite mit Veröffentlichung des Ergebnisses und Fachkommentar (gültig, Kosten ca. 700 €)
34. Pflasterung einer Gehwegseite der Erich-Vehse-Weg Verlängerung/ Kreuzung Charlottenstraße und Maxim-Gorki-Straße (nicht gültig, weil die Maßnahme die Kostengrenze von 15.000 € übersteigt)
35. Sanierung der historischen Gräber auf dem Ev. Friedhof (ungültig, weil die Gemeinde Glienicke nur für den Zustand und die Pflege der Grabstellen auf dem Waldfriedhof zuständig ist)
36. Ausgestaltung des Innenbereichs der Kinder- und Jugendbibliothek (gültig, Kosten ca. 1.000 €)
37. Bessere Kennzeichnung der Ausfahrt an der BioCompany auf die Oranienburger Chaussee (nicht gültig, weil der Bereich kein Gemeindegebiet ist)
38. Ein Drogeriemarkt "dm" oder "Rossmann" in Glienicke (nicht gültig, weil die Gemeinde dieses Angebot mit gemeindlichen Mitteln nicht schaffen kann)
39. Beleuchtung des Weges rund um den Berg hinter der Feuerwehr/ Am Kiesgrund (gültig, Kosten für 5 Leuchten einschl. Kabelarbeiten: 15.000 €)
40. Finanzielle Unterstützung i.H.v. 7.000 € des Abijahrgangs 2017 für Abiball und Abibuch des Neuen Gymnasiums Glienicke/NGG (nicht gültig, Förderung sollte öffentliche Zwecke verfolgen)
41. Spielplatz für Kinder bis 12 Jahre zwischen B96 und Schönfließer Straße (nicht gültig, weil die Maßnahme die Kostengrenze von 15.000 € übersteigt)
42. Bau eines Freibades zwischen Glienicke und Schönfließ z.B. am Sportplatz Bieselheide (nicht gültig, weil die Maßnahme die Kostengrenze von 15.000 € übersteigt)
43. Einen Zebrastreifen oder eine Mittelinsel (Querungshilfe) am Dorfteich Ecke Hauptstraße/Hattwichstraße bzw. Hermannstraße (nicht gültig, weil die Verkehrsbehörde in Oranienburg zuständig ist und nicht die Gemeinde)
44. QR-Codes in Glienicke - Geschichte mal anders (gültig, Kosten ca. 2.500 €)
45. Verschönerung des Friedrich-Wegner-Platzes/ Gedenkpark vor dem Gymnasium (gültig, Kosten ca. 13.000 € ohne Laternen)
46. Beachvolleyballfeld für Glienicke/ im Bürgerpark auf der Wiese gegenüber der Kletterspinne (gültig, Kosten ca. 15.000 €)
47. Einführung einer Ordnungsamt-App (Maßnahme gibt es bereits und nennt sich "Märker", s. Startseite unserer Webseite rechts oben; daher muss über den Vorschlag nicht mehr abgestimmt werden)
48. Möglichst viele Baumwurzeln auf den Glienicker Bürgersteigen wegen Sturzgefahr fräsen und fachgerecht versiegeln (nicht gültig, Maßnahme nicht machbar)
49. Zuschuss in Höhe von 15.000 € für die Ev. Kirchengemeinde für die Instandsetzung der historischen Gräber auf dem Ev. Friedhof (gültig, Kosten 15.000 €)
50. Eine Verkehrsinsel (Querungshilfe) in der Märkischen Allee z.B. auf Höhe des Sportplatzweges (nicht gültig, weil die Maßnahme die Kostengrenze von 15.000 € übersteigt)
51. Kostenfreie Straßen-Laubsäcke oder kostenlose Kompostierung in Glienicke (gültig, Kosten für 10.000 Laubsäcke vom Landkreis, incl. Abholung: 15.000 €)
52. Ausrüstung der Sporthalle (z.B. Dreifeldhalle) mit einem playsight/Videoanalyse-System (gültig, Kosten 14.000 €)
53. Zuschuss i.H.v. 15.000 € für die Initiative Freifunk - Freie WLAN-Netze für Glienicke (gültig, Kosten 15.000 €)
54. "Blühender Ortskern" - mehr Bepflanzungen am Dorfteich, an Ampeln und Laternen, Blumenkübel vor der Schule und vor dem Rathaus (gültig, Kosten 15.000 €)
55. Barrierefreier Übergang über die Straße vor dem Seniorenheim "Angerhof" / Umbau des Gehweges vor der Ausfahrt des Seniorenheimes (gültig, Kosten ca. 5.000 €)
56. Bewegungsparcours/ Mehrgenerationenplatz/ Bewegungspark für alle Altersgruppen am bzw. in der Nähe des Dorfteiches (nicht gültig, die genannten Flächen kommen nicht in Frage)
57. Pflege und Winterdienst der Grünstreifen (Eigentum der Gemeinde) in der Lübecker Straße und Bremer Straße durch die Gemeinde (nicht gültig, Anwohnerpflichten bzw. Änderung der Straßenreinigungssatzung kann nur mittels Beschluss der Gemeindevertretung erfolgen)
58. Einbeziehung Glienickes in den AB-Tarif für die Busverbindung nach Berlin (nicht gültig, weil die Entscheidung beim Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg liegt)
59. Ermäßigte Schwimmeintrittskarten für das Vitadeum Glienicke (nicht gültig, weil das Schwimmbad im Vitadeum ein privates Schwimmbad ist und nicht bezuschusst werden darf)
60. Eingezäunter Hundeplatz mit Spielmöglichkeiten für Hunde und zum Kennenlernen der Hundehalter (nicht gültig, in Glienicke gibt es keine geeigneten Flächen, im Außenbereich nur mit entsprechendem Beschluss durch die Gemeindevertretung möglich)
61. Dorfchronik aus der DDR-Zeit der Öffentlichkeit zugänglich machen (Maßnahme wird aktuell bearbeitet und voraussichtlich 2017 zur Verfügung gestellt; daher muss über den Vorschlag nicht mehr abgestimmt werden)
62. Drei Sitzbänke mit Blick zum Fließ im Bereich Wiesenstraße/ Zum Wiesengrund/ Kurze Straße (nicht gültig, die Straßen gehören nicht zu Glienicke)
63. Barrierefreier Übergang über die Straßen Hattwichstraße/ Ecke Gartenstraße sowie Hauptstraße/ Ecke Hermannstraße (gültig, Kosten ca. 9.500 €)
64. Ballettstangen in der Alten Halle (gültig, Kosten für eine mobile Ballettstange ca. 500 €)
65. "Aus Grau wird Bunt" - Verschönern von 6 grauen Kästen z.B. an der Kreuzung Eichenallee/Am Kiesgrund (gültig, Kosten ca. 1.500 €)
66. Eine Wippe am Spielplatz "Kletterspinne" (gültig, Kosten ca. 3.000 €)
67. Querungshilfe ggf. mit Zebrastreifen an der Schwedenstraße/ Ecke Karl-Liebknecht-Straße (nicht gültig, weil das Verhältnis querende Fußgänger/Fahrzeuge dies nicht rechtfertigt)
68. Barfußpfad z.B. am Radweg Richtung Köppchen-See oder in Verbindung mit Ausbau der Spielplätze (gültig, Kosten ca. 10.000 €)
69. Installation eines festen Blitzers auf der Schönfließer Straße zwischen Beethovenstraße und Leipziger Straße (nicht gültig, weil die Maßnahme die Kostengrenze von 15.000 € übersteigt)
70. Videoausstattung für die Aufzeichnung der Sitzungen der Gemeindevertreter (nicht gültig, Geschäftsordnung der Gemeinde müßte geändert werden, nur mit GVT-Beschluss möglich)
71. Bepflanzung des Feuerwehrkreisels mit "pflegeleichten" Rosen und Aufbringung einer dicken Schicht Mulch (nicht gültig aufgrund der Folgekosten und der Untergrund ist nicht für Pflanzung von Rosen geeignet)
72. Den Sanddornweg entlang des Spielplatzes als Spielstraße (nicht gültig, weil die Verkehrsbehörde in Oranienburg zuständig ist und nicht die Gemeinde)
73. Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h an der Einfahrt Hauptstraße am Altenpflegeheim (nicht gültig, weil die Verkehrsbehörde in Oranienburg zuständig ist und nicht die Gemeinde)
74. Filmvorführungen "Der besondere Film" im Bürgerhaus, 12x in 2017 (gültig, Kosten ca. 2.400 €)
75. Errichtung eines Denkmals zur Erinnerung an die Zwangsaussiedlung Glienicker Bewohner aus dem Grenzgebiet der DDR (gültig, Kosten ca. 2.000 €)
76. Bereitstellung von Aschern z.B. an Haltestellen (gültig, Kosten 15.000 €)
77. Gemeinde übernimmt die Reinigung aller Straßen für 1 Jahr (nicht gültig, weil die Maßnahme die Kostengrenze von 15.000 € übersteigt)
78. Schaffung von Parkplätzen im Bereich Ackerdistelweg/ Rosenstraße/ Sanddornweg (nicht gültig, weil die Maßnahme die Kostengrenze von 15.000 € übersteigt)
79. Zuschuss i.H.v. 15.000 € für denjenigen, der einen Dönerimbiss in Glienicke ansiedelt (nicht gültig, Verstoß gegen geltendes EU-Recht Artikel 107 Absatz 1)
80. Zuwendung i.H.v. 300 € für die Anschaffung von 4 Bienenstöcken/-Völkern für den gemeinnützigen Verein www.lischa-himalaya.org - Hilfe zur Selbsthilfe in Nepal (gültig, Kosten 300 €)
81. Technikausstattung für den Kulturverein Glienicke e.V. (gültig, Kosten 3.000 €)
82. Zuschuss i.H.v. von 15.000 € für die Ev. Kirchengemeinde zur Sanierung der historischen Gräber auf dem Ev. Friedhof (gültig, Kosten 15.000 €)
83. Einen Bürgersteig in der Hubertusallee (nicht gültig, weil die Maßnahme die Kostengrenze von 15.000 € übersteigt)
84. Bessere Bus-Anbindung in Glienicke (nicht gültig, weil die Maßnahme die Kostengrenze von 15.000 € übersteigt)
85. Schmaler, befestigter Weg im Sandabschnitt zwischen den beiden Holzstegen im Eichwerder Weg (nicht gültig, die Fläche befindet sich nicht im Eigentum der Gemeinde)
86. Tempo 30 für die Hattwichstraße zwischen Schönfließer Kreisel bis Hauptstraße (nicht gültig, Messungen haben bisher noch keinen Bedarf ergeben)
87. Unterstützung und Erweiterung des freien WLANs in Glienicke/Nordbahn i.H.v. 1.760 € (gültig, Kosten ca. 1.800 €)
88. Für einfacheres Einparken in der Straße "Am Kiesgrund" Umbau der rechteckigen Bauminseln in Spitzbogen-Form (gültig, Kosten für Umbau von 7-8 Bauminseln 15.000 €)
89. Zwei Bildbände zur Mauer für das Archiv der Gemeinde Glienicke (gültig, Kosten 98 €)
90. Werbefreie Broschüre "Glienicke entdecken!" mit Vorschlägen für Spazier- und Wandertouren zu sehens- und erfahrenswerten Orten und Räumen in der Gemeinde, Kostenobergrenze: 7.000 € (gültig, Kosten 7.000 €)
91. Wegbefestigung zwischen Sophien- und Charlottenstraße (nicht gültig, Maßnahme übersteigt die Kostengrenze pro Vorschlag von 15.000 €)
92. Errichtung von 3-4 Querrinnen oder Bodenschwellen in der Eichenallee zwischen Schönfließer Straße und Ackerdistelweg (nicht gültig, weil die Verkehrsordnungsbehörde in Oranienburg zuständig ist und nicht die Gemeinde, s. Vorschlag-Nr. 12)
93. Vorplatzgestaltung der Gedenkstele "Aagaard-Tunnel"/ Ottostr. 7 (gültig, Kosten ca. 3.000 €)
94. Erweiterung der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an der Sporthalle (gültig, Kosten ca. 7.000 €)
95. Stadion Bieselheide: Verlängerung des Vordaches im Kabinenbereich bis hin zu den Sitzreihen (nicht gültig, Maßnahme übersteigt die Kostengrenze pro Vorschlag von 15.000 €)
96. Überdachte Fahrradständer an der Dreifeldhalle (gültig, Kosten ca. 4.000 €)
97. Infotafeln am Mauerstreifen auf dem Mauerweg Ortsgrenze Schildower Straße/ Alte Schildower Straße (gültig, Kosten max. 15.000 €)
98. Zirkusprojekt an der Grundschule Glienicke (nicht gültig, weil die Maßnahme die Kostengrenze von 15.000 € übersteigt)
99. Laubsammelstelle für Glienicke (nicht gültig, weil es keine freien Flächen in Glienicke gibt)
100. Kurzparkzone für 1 Std. von 8.00 - 17.00 Uhr im Bereich Kreuzung Ahornallee/ Kornblumenweg (gültig, Kosten ca. 200 €)
101. Fußgänger-Ampel in der Schönfließer Straße im Abschnitt zwischen Breitscheidstraße und Feuerwehr-Kreisel (nicht gültig, zuständig ist der Landesbetrieb für Straßenwesen und nicht die Gemeinde)
102. Entsorgungshilfe für wiederverwertbare und nicht-wiederverwertbare Dinge und Stoffe (nicht gültig, keine freien Flächen verfügbar für einen Wertstoffhof)
103. Kneippbecken am Erich-Vehse-Weg (nicht gültig, ein Kneippbecken 6x3m würde ca. 30.000 € kosten)
104. Reparatur der Radwege im Ort (nicht gültig, Mittel stehen im allgemeinen Haushalt zur Verfügung)
105. Wasserspiel- und Matschanlage für die Kita Mischka (Maßnahme wird schon jetzt umgesetzt, daher muss über den Vorschlag nicht mehr abgestimmt werden)
106. Neuer Fahrradständer am Waldfriedhof (gültig, Kosten ca. 4.000 €)
107. Mehr Bänke in Glienicke, z.B. im Einkaufsgebiet "Sonnengarten" (gültig, Kosten für 4-5 Bänke 5.000 €)
108. Öffentliche Toilette für Glienicke für 1 Jahr (gültig, Kosten 3.500 € für die Nutzung der vorhandenen Toilette am Dorfteich)
109. Erneuerung von 5 Hundetoiletten/Tütenspender z.B. in der Jungbornstraße (gültig, Kosten ca. 4.250 €)
110. Mietspiegel für die Gemeinde Glienicke (nicht gültig, weil die Maßnahme die Kostengrenze von 15.000 € übersteigt)
111. Keine Glascontainer in Wohngebieten (nicht gültig, weil die Gemeindevertretung für die Auswahl der Standorte der Glascontainer zuständig ist)
112. Schnellere Internetverbindung in den Abend- und Nachtstunden (nicht gültig, liegt nicht in der Zuständigkeit der Gemeinde)
113. Bereitstellung von Laubsäcken mit Abholung/ beides unentgeltlich (gültig, Kosten für 10.000 Laubsäcke vom Landkreis, incl. Abholung: 15.000 €)
114. Asphaltierung o.ä. des Kopfsteinweges zwischen Sparkasse und Rathaus (gültig, Kosten 15.000 €)
Hier finden Sie die Karte mit den Standorten der Vorschläge. Klicken Sie auf die bunten Markierungen und es öffnet sich der jeweilige Vorschlag mit der Vorschlagsnummer, Titel und einer Kurzbeschreibung der Idee.
Markierungen:
gelb = in Prüfung
grün = gültig
hellgrün = Maßnahme wird (schon jetzt) umgesetzt bzw. gibt es bereits
rot = nicht gültig