Für die Nutzung des öffentlichen Straßenlandes über den Gemeingebrauch hinaus ist eine Erlaubnis (Sondernutzungserlaubnis) erforderlich. Das Ordnungsamt erteilt diese nur auf schriftlichen Antrag.
Welche Sondernutzungen möglich sind, wer eine Erlaubnis benötigt und welche Gebühren erhoben werden, regelt die Satzung über die Erlaubnis und Gebühren für Sondernutzungen im öffentlichen Verkehrsraum der Gemeinde Glienicke/Nordbahn (Sondernutzungssatzung).
Beispiele für Sondernutzungen:
- Container, Baustofflagerung, Miet-WC, Werbeträger, Infostand, Kranstellung, BigBag, Werbeanhänger
