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Antrag auf Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen

Vorspann

(Gemäß Satzung über die Erlaubnis und Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen in der Gemeinde Glienicke/Nordbahn (Sondernutzungssatzung) vom 20.11.2013)

Ort der Sondernutzung

Ort der Sondernutzung

Straße, Hausnummer
Art der Sondernutzung
Art der Sondernutzung
Bitte geben Sie die Anzahl an
Umfang der Sondernutzung
Bei Containern das Lichtraum / ggf. Planskizze bzw. Luftbild einfügen
Bitte geben Sie die Adresse der Bau-/Liefer-/Containerfirma an
Bitte geben Sie Beginn und Ende der Sondernutzung an
Genutzte Fläche
Benötigen Sie die Genehmigung für Werbeträger?
Antragssteller
Vorname
Nachname
Straße/Hausnummer
PLZ und Ort
Telefon
Telefon
E-Mail-Adresse
gleichzeitig Bescheid-/Erlaubnisnehmer (Kostenpflichtiger)

Hinweise: Der Antrag auf Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ist rechtzeitig, im Regelfall spätestens 10 Kalendertage vor der beabsichtigten Ausführung der Sondernutzung bei der Gemeinde  Glienicke/Nordbahn zu stellen.
Abweichungen von dieser Frist können im Einzelfall und nach  Rücksprache zugelassen werden.
Ausnahmegenehmigung nach §46 Abs. 1 Nr. 8 StVO: (Aufstellen von Hindernissen)
Sobald öffentliches Gelände, wie z.B. Fahrbahnen / Parkbuchten / Gehwege / Radwege oder Teile davon, für
die Sondernutzung in Anspruch genommen werden, ist ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO (Aufstellen von Hindernissen) zu stellen bei:
Landkreis Oberhavel, Frau Schmidt, STVA.Ausnahmegenehmigungen@oberhavel.de, Telefon 03301-601
5924
Grünstreifen sind davon ausgenommen. Ebenso öffentliches Gelände, für das bereits eine Ausnahmegenehmigung bzw. eine verkehrsrechtliche Anordnung besteht. (Beispiel: eingezäunte Fläche;
wenn auf der bereits genehmigten Fläche zusätzlich noch ein Container/Baumaterial/Miet WC/etc abgestellt wird).
Die Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde Glienicke/Nordbahn ist dennoch notwendig.
Die Ausnahmegenehmigung nach §46 Abs. 1 Nr. 8 StVO ist erforderlich für:

  1. Container
  2. Hebebühnen
  3. Arbeitsbühnen
  4. Baugerüste
  5. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Containerstellung:
Fragen Sie bitte den Auftragnehmer (Containerfirma), ob dieser im Besitz einer verkehrsrechtlichen
Jahresgenehmigung (Ausnahmegenehmigung) für Kreis- und Kommunale Straßen im Landkreis Oberhavel ist. In diesen Fällen benötigen Sie keine zusätzliche verkehrsrechtliche Anordnung bzw. Ausnahmegenehmigung. Die Sondernutzungserlaubnis ist dennoch notwendig.

Kopie des ausgefüllten Formulars

Kopie des ausgefüllten Formulars

Datenschutz

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