Ziel der Verordnung ist es, gerade Mieterinnen und Mieter mit kleineren Haushaltsbudgets vor überhöhten Mieten zu schützen. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat die Situation auf dem Wohnungsmarkt über eine Studie prüfen lassen. Die neue Kappungsgrenzenverordnung basiert daher auf aktuellen statistischen Daten. Zu den Kriterien gehören unter anderem die Höhe und Entwicklung der Angebotsmieten, die Mietbelastungsquoten und der Wohnungsversorgungsgrad.
Im Ergebnis fallen anstelle der bisher 30 Gemeinden nunmehr 19 Gemeinden unter die Kappungsgrenze:
- Birkenwerder, Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Falkensee, Glienicke/Nordbahn, Gosen-Neu Zittau (neu), Großbeeren, Hohen Neuendorf, Hoppegarten, Kleinmachnow, Mühlenbecker Land, Neuenhagen bei Berlin, Panketal, Potsdam, Schöneiche bei Berlin, Schulzendorf, Stahnsdorf (neu), Teltow, Woltersdorf /LOS (neu)