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Verordnung für mehr Mieterschutz

Brandenburger Kappungsgrenzenverordnung

Mit der Brandenburger Kappungsgrenzenverordnung vom 2021 gewährleistet die Landesregierung einen lückenlosen Schutz für die Mieterinnen und Mieter. Die Mieten in bestehenden Mietverhältnissen dürfen in 19 Gemeinden des Landes, darunter auch in Glienicke/Nordbahn, innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent angehoben werden.

Meldung vom 24.02.2021Letzte Aktualisierung: 28.01.2025
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