Achten Sie auf die Eichfrist auf Ihrem Wasserzähler. © Brutana MetronaDie Eichung und die damit verbundene Zulassung eines Wasserzählers gelten nur für einen bestimmten Zeitraum. Der Zeitraum beginnt mit dem Datum der Eichung und endet mit Ablauf der Eichfrist. Bei einem Zähler für Kaltwasser beträgt die Eichfrist jeweils sechs Jahre. Die Frist endet jeweils mit Ablauf des Kalenderjahres.
Der Eigenbetrieb Schmutzwasser - Glienicke/Nordbahn macht darauf aufmerksam, dass „Abzugsmengen, gemessen durch Zähler mit Eichjahr 2019, im Jahr 2026 bei der Gebührenermittlung nicht mehr berücksichtigt werden können“. Sollen auch in 2026 die Gartenwasser-Abzugsmengen berücksichtigt werden, sind der satzungskonforme Tausch dieser Zähler und der zugehörige Antrag erforderlich.
Der Antrag für Privatwasserzähler steht auf der Homepage der Gemeinde Glienicke/Nordbahn zur Verfügung. Gerne kann der Antrag auch bei der Gemeinde Glienicke/Nordbahn persönlich vor Ort zu den regulären Sprechzeiten (Empfang Haus 21) abgeholt werden.