Hiermit beantrage ich / beantragen wir die Einleitung von Schmutzwasser aus der o. g. Maßnahme.
Mir / uns ist bekannt, dass
- das Schmutzwasser der o. g. Maßnahme darf nur in den Schmutzwasserkanal eingeleitet werden;
- Stoffe, die die ordnungsgemäße Abwasserableitung beeinträchtigen, dürfen nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden (Fette, Schlämme, sonstige Abfälle);
- die Kosten für notwendige Reinigungen der Schächte und Straßeneinläufe, die durch die Schmutzwasserableitung ggf. verunreinigt werden (z. B. Fettablagerungen, Fäkalien etc.), von mir/uns getragen werden müssen;
- geöffnete Schächte und Straßeneinläufe nach den einschlägigen Vorschriften ordnungsgemäß abgesichert werden müssen;
- vor Beginn und während des gesamten Einleitungszeitraumes sicherzustellen ist, dass das Schmutzwasser ungehindert, d. h. ohne Verstopfungsgefahr oder andere Beeinträchtigungen, eingeleitet wird.