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Antrag auf eine befristete Einleitgenehmigung für die Benutzung der öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage

Antagsteller / Rechnungsempfänger

Antagsteller / Rechnungsempfänger

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Straße & Hausnummer
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Angaben zur Maßnahme

Angaben zur Maßnahme

Bitte geben Sie an, worum es sich bei der Maßnahme handelt.
Geplante Einleitstelle für das Schmutzwasser

Geplante Einleitstelle für das Schmutzwasser

Wo befindet sich die Einleitstelle?
Zeitraum für die Schmutzwassereinleitung

Zeitraum für die Schmutzwassereinleitung

In welchem Zeitraum läuft die Maßnahme?
Wasserversorgung

Wasserversorgung

Art des Anschlusses*
Schutzwasserart

Schutzwasserart

Welche Schmutzwasserart soll eingeleitet werden?*
Geschätzte Schmutzwassermenge

Geschätzte Schmutzwassermenge

*

Bitte geben Sie eine Schätzsumme ein.
Hinweis

Hinweis

Dieser Antrag ist spätestens 14 Tage vor Beginn der Einleitung beim Eigenbetrieb Schmutzwasser-Glienicke/Nordbahn (EBS) einzureichen. Für die Antragsbearbeitung werden Verwaltungsgebühren erhoben. Spätestens drei Tage vor Beginn, ist mit dem EBS ein Termin für die Abnahme zu vereinbaren. 
Für die Einleitung von Schmutzwasser werden Gebühren nach der Gebührensatzung zur Schmutzwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Glienicke/Nordbahn in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

Erklärung

Erklärung

Hiermit beantrage ich / beantragen wir die Einleitung von Schmutzwasser aus der o. g. Maßnahme. 

Mir / uns ist bekannt, dass 

  • das Schmutzwasser der o. g. Maßnahme darf nur in den Schmutzwasserkanal eingeleitet werden;
  • Stoffe, die die ordnungsgemäße Abwasserableitung beeinträchtigen, dürfen nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden (Fette, Schlämme, sonstige Abfälle);
  • die Kosten für notwendige Reinigungen der Schächte und Straßeneinläufe, die durch die Schmutzwasserableitung ggf. verunreinigt werden (z. B. Fettablagerungen, Fäkalien etc.), von mir/uns getragen werden müssen;
  • geöffnete Schächte und Straßeneinläufe nach den einschlägigen Vorschriften ordnungsgemäß abgesichert werden müssen;
  • vor Beginn und während des gesamten Einleitungszeitraumes sicherzustellen ist, dass das Schmutzwasser ungehindert, d. h. ohne Verstopfungsgefahr oder andere Beeinträchtigungen, eingeleitet wird. 
Datenschutz

Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

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