Hinweis: Für die Antragbearbeitung fallen gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Glienicke/Nordbahn entsprechend der aktuell gültigen Fassung (Anlage zur Satzung) für die schriftliche Auskunft zum Grundstücksanschluss eine Gebühr an. Zusätzlich werden die Kosten für Auslagen Dritter gemäß 5 Abs. 7 Kommunalabgabengesetzes des Landes Brandenburg erhoben.
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