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Zurückstellung vom Schulbesuch Zustimmung

Allgemeine Informationen

Eltern haben die Möglichkeit, dass sie einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch stellen, wenn zu erwarten ist, dass das Kind den Anforderungen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht entsprechen kann. Dies kann unterschiedliche Gründe haben.

Die Entscheidung wird auf der Grundlage der schulärztlichen Stellungnahme, des Schulaufnahmegesprächs und weiterer Informationen, die die Eltern der Schule vorlegen, getroffen.

Kinder, die vom Schulbesuch für ein Schuljahr zurückgestellt sind, müssen eine Kindertageseinrichtung oder eine Maßnahme der rehabilitativen Frühförderung besuchen. Der Nachweis hierüber ist durch die Eltern gegenüber der Schule vorzulegen,

Die Zurückstellung vom Schulbesuch soll nur die Ausnahme darstellen.

Verfahrensablauf

Das Verfahren zur Aufnahme in die Grundschule findet im Jahr vor der Einschulung statt:

Sept./Okt. – Sprachstandsfeststellung in der Kita

Okt./April – schulärztliche Untersuchung

Dez./Feb. – Anmeldung in der Grundschule/Antrag auf Zurückstel-lung vom Schulbesuch

bis 30. Apr. – Mitteilung durch die Eltern an zuständige Grundschule zur Aufnahme in eine Schule in freier Trägerschaft

Ende Mai – Aufnahme- oder Rückstellungsbescheid durch die Grundschule

An wen muss ich mich wenden?

Grundschule Glienicke/Nordbahn
Hauptstraße 63-64
16548 Glienicke/Nordbahn
Telefon: 033056 69-280
Telefax033056 69-284
E-Mail: 

 

Voraussetzungen

Feststellung, dass das Kind den Anforderungen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht entsprechen kann

Welche Unterlagen werden benötigt?

Schulärztliche Stellungnahme,

weitere Unterlagen, die die Eltern zur Unterstützung ihres Antrages erbringen

Welche Fristen muss ich beachten?

Ende Feb. Anmeldung in der Grundschule

Ende Mai – Aufnahme- oder Rückstellungsbescheid durch die Grundschule

Bearbeitungsdauer

ca. 3 Monate

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