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Wohnsitz Abmeldung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelde n.

An wen muss ich mich wenden?

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Bei Abmeldung ins Ausland alle Personalausweise der abzumeldenden Personen mitbringen. 
  • Bei An, Ab- und Ummeldungen von Kind und Kindern bitte beachten: Wenn ein gesetzlicher Vertreter die An-, Ab- oder Ummeldung übernimmt, ist es zwingend notwendig, die Vollmacht zur Ummeldung des Kindes und die Kopie des Personalausweises des 2. gesetzlichen Vertreters mitzubringen. Sollte es keinen 2. gesetzlichen Vertreter geben, das Negativattest.
  • Vollmacht und Kopie des Personalausweises von jeder volljährigen Person, die An-, Ab oder Ummeldung nicht persönlich, sondern nur durch einen Vertreter machen lassen kann. 
  • Bei Anmeldungen von pflegebedürftigen Personen bitte die Generalvollmacht mitbringen.
Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

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