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Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Ihr Personalausweis gestohlen wird, müssen Sie dies melden.

Sie können den Verlust Ihres Personalausweises Sie entweder bei einer Personalausweisbehörde melden oder bei der Polizei.

Wenn Sie kein anderes gültiges Passdokument besitzen und über 16 Jahre alt sind, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

Onlinefunktion des Personalausweises

Alle Personalausweise verfügen über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweis). Bei allen ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen für Personen über 16 Jahren ist automatisch die Online-Ausweisfunktion aktiviert. Wenn Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.

Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Diebstahl Ihres Personalausweises melden wollen:

  • Melden Sie den Diebstahl bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel das Bürgeramt, oder bei der Polizei. Die Diebstahl-Anzeige können Sie persönlich erstatten. Viele Kommunen bieten auch eine digitale Möglichkeit einer Diebstahl-Anzeige an.

Wenn Sie einen neuen Personalausweis nach Diebstahl beantragen wollen.

  • Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt. Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und müssen einen Zuschlag auf die Gebühr zahlen.
  • Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
  • Sie zahlen die Gebühr.
  • Ihre Fingerabdrücke werden im Chip des Ausweisdokuments gespeichert und dafür vor Ort abgenommen.
  • Sie erhalten direkt eine neue Einmal-PIN, um Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit zu machen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten.
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind. 
An wen muss ich mich wenden?

Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

Telefon +49 1801 333333

E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de

Öffnungszeiten

Mo 08:00 - 17:00 Uhr

Di 08:00 - 17:00 Uhr

Mi 08:00 - 17:00 Uhr

Do 08:00 - 17:00 Uhr

Fr 08:00 - 17:00 Uhr

Zuständige Stelle

örtliche Personalausweisbehörde

Voraussetzungen
  • Ihr Ausweis wurde gestohlen. .
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ein aktuelles biometrisches digitales Lichtbild
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass, gültig oder bereits abgelaufen
  • falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
  • sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
  • bei Kindern unter 16 Jahren:
    • gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Welche Möglichkeiten gibt es, ein rechtskonformes Lichtbild für Dokumentenbeantragungen zu erhalten:

·         Im Einwohnermeldeamt Glienicke/Nordbahn gibt es die Möglichkeit, ein Lichtbild vor Ort erstellen zu lassen. 

·         Ein Fotostudio in der Nähe, das digitale Lichtbilder erstellt, finden Sie mit diesem Link: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/

·         Zudem bieten auch alle DM-Drogeriemärkte digitale Passbilder an.

Wichtig: Nach der Lichtbildaufnahme wird für Sie ein QR-Code erstellt, der zum Termin im Bürgeramt mitgebracht werden muss, um die Bilder aus der Cloud abrufen zu können. 

Welche Gebühren fallen an?

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Welche Fristen muss ich beachten?
  • :6 Jahre
    Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von unter 24 Jahren beantragen
  • :10 Jahre
    Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von 24 Jahren oder älter beantragen

Sie müssen nach Diebstahl schnellstmöglich einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es 4 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Einwohnermeldeamt abholen können.

Was sollte ich noch wissen?

Bei Diebstahl oder Verlust können Sie die Online-Funktion des Personalausweises auch selbst durch einen Anruf bei der Sperrhotline sperren lassen. Sie müssen dabei Ihr Sperrkennwort bereithalten, das Ihnen mit der Einmal-PIN mitgeteilt wurde.

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