Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen kurzfristig einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Vorläufigen Personalausweis beantragen
Allgemeine Informationen
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Das gilt auch für Kinder ab Geburt. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Als unter 16-jährige Person müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden. Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigen übernehmen die Antragstellung für Sie.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
Eintragungen nicht mehr zutreffen oder Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Verfahrensablauf
- Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen.
- Kommen Jugendliche ab 16 Jahren ihrer Pflicht nicht nach, müssen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis zusammen mit der jugendlichen Person den Antrag stellen. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich bei der Antragstellung durch Bevollmächtigung des anderen Elternteils vertreten lassen.
- Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Bürgeramt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
- Seit dem 2. August 2021 entfällt die Erklärung zur Abgabe der Fingerabdrücke, da bei jeder Personalausweisbeantragung Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen werden. Ausnahme: Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen.
- Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
Wichtiger Hinweis zur Online-Ausweisfunktion:
Bei Beantragung eines Personalausweises gibt es seit dem 01.11.2010 den neuen elektronischen Personalausweis im Scheckkartenformat.
Die herkömmliche Anwendung der bisherigen Personalausweise wurde um elektronische Funktionen ergänzt.
Die Daten, die bisher optisch vom Dokument ablesbar waren, sind nun in einem Ausweis-Chip gespeichert. Damit können sich die Ausweisinhaber im Internet elektronisch ausweisen - sowohl gegenüber Behörden als auch gegenüber privatwirtschaftlichen Dienstleistungsanbietern, beispielsweise beim Online-Shopping, -Banking oder -Kauf von Tickets.
Weiterhin eröffnet der neue Ausweis die Möglichkeit zur elektronischen Signatur und wie beim Reisepass wird das biometrische Lichtbild digital auf dem Chip gespeichert, das der hoheitlichen Kontrolle an Grenzen und im Inland zur Identitätsfeststellung dient. Mit der Hinterlegung zweier Fingerabdrücke kann die Ausweiskarte, ähnlich wie der elektronische Reisepass, als sicherer elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet.
An wen muss ich mich wenden?
Service-Hotline zur Online-Ausweisfunktion
Telefon +49 1801 333333
E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de
Öffnungszeiten
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Mo |
08:00 - 17:00 Uhr |
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Di |
08:00 - 17:00 Uhr |
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Mi |
08:00 - 17:00 Uhr |
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Do |
08:00 - 17:00 Uhr |
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Fr |
08:00 - 17:00 Uhr |
Zuständige Stelle
Personalausweisbehörde Ihres Wohnortes (Einwohnermeldeamt)
Voraussetzungen
- Persönliches Erscheinen jeder Person, (auch von Kindern) für die ein Personalausweis beantragt werden soll.
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
- Sind in Deutschland gemeldet
- Ein vorläufiger Personalausweis wird nur nach Feststellung des wichtigen Grundes ausgestellt ggf. Nachweis
Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Identitätsnachweis, zum Beispiel: Alter Personalausweis oder gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde
- ein aktuelles biometrisches digitales Lichtbild
- bei Namensänderungen: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung
- bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung des eventuell nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils mit Datum und Unterschrift, sowie die Kopie des Personalausweises
- bei alleinigem Sorgerecht, zusätzlich der Sorgerechtsnachweis (Negativattest)
Welche Möglichkeiten gibt es, ein rechtskonformes Lichtbild für Dokumentenbeantragungen zu erhalten:
· Im Einwohnermeldeamt Glienicke/Nordbahn gibt es die Möglichkeit, ein Lichtbild vor Ort erstellen zu lassen.
· Ein Fotostudio in der Nähe, das digitale Lichtbilder erstellt, finden Sie mit diesem Link: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
· Zudem bieten auch alle DM-Drogeriemärkte digitale Passbilder an.
Wichtig: Nach der Lichtbildaufnahme wird für Sie ein QR-Code erstellt, der zum Termin im Bürgeramt mitgebracht werden muss, um die Bilder aus der Cloud abrufen zu können.
Welche Gebühren fallen an?
EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Der vorläufige Personalausweis gilt 3 Monate ab Ausstellung
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung 2-3 Wochen, oder, ab 16 Jahren, wenn der Brief mit PIN und PUK für die Onlinefunktion des Personalausweises bei Ihnen zugestellt wurde.
Abholung nur während der Sprechzeiten des Einwohnermeldeamtes.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Unter www.personalausweisportal.de können Sie sich umfassend über den neuen Ausweis informieren.
