- Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen.
- Kommen Jugendliche ab 16 Jahren ihrer Pflicht nicht nach, müssen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis zusammen mit der jugendlichen Person den Antrag stellen. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich bei der Antragstellung durch Bevollmächtigung des anderen Elternteils vertreten lassen.
- Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Bürgeramt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
- Seit dem 2. August 2021 entfällt die Erklärung zur Abgabe der Fingerabdrücke, da bei jeder Personalausweisbeantragung Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen werden.
- Ausnahme: Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen.
- Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
Wichtiger Hinweis zur Online-Ausweisfunktion:
Bei Beantragung eines Personalausweises gibt es seit dem 01.11.2010 den neuen elektronischen Personalausweis im Scheckkartenformat.
Die herkömmliche Anwendung der bisherigen Personalausweise wurde um elektronische Funktionen ergänzt.
Die Daten, die bisher optisch vom Dokument ablesbar waren, sind nun in einem Ausweis-Chip gespeichert. Damit können sich die Ausweisinhaber im Internet elektronisch ausweisen - sowohl gegenüber Behörden als auch gegenüber privatwirtschaftlichen Dienstleistungsanbietern, beispielsweise beim Online-Shopping, -Banking oder -Kauf von Tickets.
Weiterhin eröffnet der neue Ausweis die Möglichkeit zur elektronischen Signatur und wie beim Reisepass wird das biometrische Lichtbild digital auf dem Chip gespeichert, das der hoheitlichen Kontrolle an Grenzen und im Inland zur Identitätsfeststellung dient. Mit der Hinterlegung zweier Fingerabdrücke kann die Ausweiskarte, ähnlich wie der elektronische Reisepass, als sicherer elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet.