Wenn Ihre Hundesteuermarke verloren gegangen oder unlesbar ist, müssen Sie eine neue Marke beantragen.
Hundesteuerersatzmarke beantragen
Allgemeine Informationen
Sie müssen Ihren Hund nach der örtlich geltenden Satzung mit einer Hundesteuermarke kennzeichnen. Bei Verlust oder Unkenntlichkeit der Hundesteuermarke ist eine Ersatzmarke zu beantragen, um der Kennzeichnungspflicht nachzukommen.
Mögliche Gebühren und das Verfahren zur Ausgabe einer Hundesteuerersatzmarke ergeben sich aus der jeweiligen geltenden Verwaltungsgebührensatzung.
Verfahrensablauf
Nach Antragstellung erfolgt die Ausgabe der Hundesteuerersatzmarke mit dem Erhalt des Gebührenbescheids. Die Zahlungsaufforderung gilt zeitnah zur Ausgabe der Marke.
Voraussetzungen
Die ursprünglich bei der Hundesteueranmeldung ausgegebenen Hundesteuermarke ist unkenntlich oder verloren gegangen. Sollte die Marke unkenntlich sein, muss diese an die Gemeinde zurückgegeben werden
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt 10,30 Euro gemäß Punkt 20 der Gebührentarife zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Glienicke/Nordbahn vom 20.05.2022.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine neue Hundesteuermarke muss unmittelbar nach Verlust oder Unkenntlichkeit der Marke beantragt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Ihr Hund in der Öffentlichkeit keine Hundesteuermarke trägt, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann je nach Einzelfallprüfung mit einem Bußgeld geahndet werden.
