Im Vorfeld der Gewerbemeldung (An- oder Ummeldung) haben Sie meist schon einen Standort für die Ausübung Ihres Gewerbes gefunden. Sollten Sie das Gewerbe nicht von zu Hause aus ausüben, haben Sie sicherlich bereits einen Kauf- oder Mietvertrag für ein bestehendes Gewerbeobjekt geschlossen. Bitte beachten Sie:
Baurechtliche Nutzung
Die Meldung des Gewerbes berechtigt nicht automatisch zur Nutzung der Gewerberäume. Es ist zu empfehlen, die Nutzungsart mit dem Vermieter der Gewerbeeinheit bzw. im Falle, dass Sie selbst der Eigentümer sind, mit der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Oberhavel abzustimmen.
Die Änderung der Nutzung von Gewerberäumen kann baugenehmigungspflichtig sein. Zur Klärung der Frage, ob eine Baugenehmigung für die beabsichtigte Nutzung der Gewerberäume erforderlich ist, sollte fachlicher Rat eingeholt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an:
Landkreis Oberhavel
Untere Bauaufsichtsbehörde
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Telefon 03301 – 601 – 0 (Zentrale)
www.oberhavel.de
Es empfiehlt sich in jedem Fall, die Anfrage schriftlich oder per E-Mail mit Angaben zur bisherigen und konkret geplanten neuen Nutzung und soweit vorhanden die Baugenehmigung für den Bestand einzureichen.
Einzelhandelskonzept
Für Einzelhandelsgewerbe kann die 1. Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Gemeinde Glienicke/Nordbahn wichtig sein. Bei Fragen hierzu setzen Sie sich bitte mit dem Bereich Bauleitplanung/-ordnung in unserer Gemeinde in Verbindung:
Gemeinde Glienicke/Nordbahn
Oliver Conradt
Interkommunales Bauamt
Kastanienallee 19
16567 Mühlenbecker Land
Telefon: 033056 84-192
E-Mail: conradt@glienicke.eu
Öffentlichkeitsarbeit/Werbung
Insbesondere bei Neueröffnungen kann die Werbung in unserem Magazin „Glienicker Kurier“ sinnvoll sein. Hierzu wenden Sie sich bitte an:
Gemeinde Glienicke/Nordbahn
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Herr Färber / Frau Gotsch / Frau Wegener
Hauptstraße 19
16548 Glienicke/Nordbahn
Telefon: 033056 69-222 / 246 / 229
Telefax: 033056 69-258
E-Mail: pressestelle@glienicke.eu
https://www.glienicke.eu/portal/seiten/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit-904000035-22451.html
Sondernutzung
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in unserem Gemeindegebiet mit Plakaten oder anderen Werbemitteln an der Stätte der Leistung zu werben. Unser Mitarbeiter Herr Cajar gibt Ihnen hierzu Auskünfte hinsichtlich der Sondernutzungssatzung, die in diesen Fällen einschlägig ist:
Gemeinde Glienicke/Nordbahn
Herr Cajar
Hauptstraße 21
16548 Glienicke/Nordbahn
Telefon: 033056 69-108
Telefax: 033056 69-107
E-Mail: ordnungsangelegenheiten@glienicke.eu