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Fundsachen / Fundbüro

Allgemeine Informationen

 

Fundsachen werden im Ordnungsamt der Gemeinde Glienicke/Nordbahn registriert und aufbewahrt. Nach einer Frist von 6 Monaten kann die Fundsache an den Finder übergeben werden. Alternativ kann die Fundsache im Rahmen einer Versteigerung veräußert werden.

Der Finder hat Anspruch auf Finderlohn und Auslagenersatz gegenüber dem Eigentümer der Fundsache.

Zuständige Stelle

 

Das Ordnungsamt ist zuständig für:

- die Entgegennahme von Anzeigen über Fundsachen

- die Verwaltung, Verwahrung und Herausgabe von Fundsachen

- die Erstellung von Verlustbestätigungen für die Vorlage beim Versicherer

Besondere Fundsachen:

Tiere

Die Unterbringung von Fundtieren veranlasst ausschließlich das zuständige Ordnungsamt. Die anfallenden Kosten sind ggfs. vom Eigentümer des Tieres zu erstatten.

Waffen und Munition

Handelt es sich bei den Fundsachen um Waffen oder Munition im Sinne des Waffengesetzes, ist neben dem Glienicker Ordnungsamt das zuständige Polizeipräsidium zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

 

Finder:

  • Identitätsnachweis
  • bei Abholung nach Eigentumsübergang: Fundanzeige

 

Eigentümer der Sache:

  • Personalausweis
  • Eigentumsnachweise von verlorenen Sachen oder Tieren
Rechtsgrundlage

§ 965 – 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Unterstützende Institutionen

 

 

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