Fundsachen werden im Ordnungsamt der Gemeinde Glienicke/Nordbahn registriert und aufbewahrt. Nach einer Frist von 6 Monaten kann die Fundsache an den Finder übergeben werden. Alternativ kann die Fundsache im Rahmen einer Versteigerung veräußert werden.
Der Finder hat Anspruch auf Finderlohn und Auslagenersatz gegenüber dem Eigentümer der Fundsache.
