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Ferienbetreuung

Allgemeine Informationen

Die Gemeinde Glienicke/Nordbahn bietet für die Schulferien eine kostenpflichtige Ferienbetreuung an. Die Ferienbetreuung steht grundsätzlich allen schulpflichtigen Grundschulkindern der Glienicker Grundschule der Klassenstufe 1-4 ohne Hortvertrag zur Verfügung. Die Betreuung findet von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 13.45 Uhr statt. Der Vertragsschluss erfolgt spätestens zwei Wochen vor Betreuungsbeginn.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gemeinde Glienicke/Nordbahn erhebt für die Ferienbetreuung ein Entgelt von 40 Euro je Kind und Woche. Wird die Ferienbetreuung tageweise gebucht, ist ein Entgelt von 8 Euro pro Tag zu entrichten. Sollte das Elterneinkommen einen gewissen Betrag nicht überschrieben, kann bei Vorlage entsprechender Nachweise eine Ermäßigung von 30 Prozent bewilligt werden. Alle weiteren Rabatte für Geschwisterkinder können der Ferienbetreuungssatzung entnommen werden.

Rechtsgrundlage

Ferienbetreuungssatzung

Was sollte ich noch wissen?

Bitte melden Sie Ihr/e Kind/er für die Ferien beim Essenanbieter an. Des Weiteren würden wir Sie bitten, Ihre Kinder bis spätestens 9 Uhr in den Hort zu bringen. 

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