Bestattung von Bürgern, die zum Zeitpunkt des Todes in Glienicke/Nordbahn wohnhaft waren, im Ort verstorben sind oder tot aufgefunden wurden. Außerdem ist der Waldfriedhof für frühere Einwohner oder für die, deren Angehörige hier leben, zugelassen.
Weitere Informationen zu den einzelnen Bestattungsmöglichkeiten auf dem Waldfriedhof finden Sie hier.
Hinweis: Aufgrund der aktuellen Basismaßnahmenverordnung zum Infektionsschutz sind derzeit bei der Nutzung der Trauerhalle bis zu 50 Personen zulässig.
Hierbei wäre es wünschenswert, dass das Tragen einer Maske künftig in eigener Verantwortung erfolgt. Im Rahmen des Infektionsschutzes ist die Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregelungen weiterhin zu beachten.