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Anzeige einer Geburt

Zuständige Stelle

Das Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist. 

Was sollte ich noch wissen?

Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister können Geburtsurkunden ausgestellt werden. In diesen Fällen ist mit der Eheurkunde das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde ebenfalls vorzulegen.

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