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Anzeige Aufnahme wegen Lärmbelästigung

Allgemeine Informationen

Sie können die Lärmbelästigung bei Ihrer Gemeinde oder in akuten Fällen bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Am schnellsten kann die Polizei auf einen Anruf reagieren.

Die Polizei prüft vor Ort, ob der Lärm die Nachbarschaft erheblich belästigt.

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Ordnungsbehörden der Gemeinden

Was sollte ich noch wissen?

Mittagsruhe

Für das Land Brandenburg gibt es keine Regelung zur Mittagsruhe.

Unabhängig davon gelten bei Mehrfamilienhäusern die jeweiligen Hausordnungen vom Vermieter, da hier ausschließlich Privatrecht (entsprechend dem Bürgerlichen Gesetzbuch [BGB]) geregelt wird und somit das öffentliche Recht (Ausnahme z. B.  bei Gefahr in Verzug) keine Regelungen trifft.

Ausnahmegenehmigungen

In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen z. B. im Bereich der Nachtruhe, Nutzung von Tonträgern, Brauchtumsfeuer, nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz oder der Geräte-  und Maschinenlärmschutzverordnung zu erteilen.

Diese Ausnahmegenehmigungen werden in der Regel nur bei öffentlichem Interesse oder besonderem privaten Interesse erteilt. Wer eine Ausnahmegenehmigung beantragt, muss die Anträge entsprechend begründen.

Jegliche Ausnahmegenehmigungen sind gebührenpflichtig. 

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