Kaufanträge für kommunale Grundstücke stellen/ Verkaufsangebote von Grundstücken privater Personen an die Kommune abgeben
An- und Verkauf von Grundstücken von und an die Kommune
Allgemeine Informationen
Sofern kommunale Immobilien für die Daseinsvorsorge nicht benötigt werden und entbehrlich sind, können diese mit Zustimmung der Gremien der Kommunalverfassung veräußert werden. Die Kommune kauft auch Immobilien an, wenn dies zur Umsetzung von Erschließungsmaßnahmen bzw. zur Flächenbevorratung für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich ist.
Zuständige Stelle
Welche Unterlagen werden benötigt?
Schriftlicher Antrag
Welche Gebühren fallen an?
keine