Verwaltungsverfahren nach der Straßensondernutzungssatzung
Verwaltungsverfahren nach der Straßensondernutzungssatzung der Gemeinde Glienicke/Nordbahn
Rechtsgrundlage
Satzung der Gemeinde Glienicke/Nordbahn über die Erlaubnis und Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen in der Gemeinde Glienicke/Nordbahn (Sondernutzungssatzung)
Verwaltungsverfahren
Die Benutzung der Straßen, Wege und Plätze im Gebiet der Gemeinde Glienicke/Nordbahn bedarf einer besonderen Erlaubnis, wenn dies über den üblichen Straßenverkehr im allgemeinen Gebrauch hinausgeht. Dies gilt z.B. für das Aufstellen von gewerblichen Informations- oder Verkaufsständen, Tischen und Stühlen von Restaurants oder Cafés, das vorübergehende Lagern von Baumaterial oder die Anbringung von Werbetafeln auf unseren Straßen einschließlich der Gehwege. Sie können unsere Straßensondernutzungssatzung hier als pdf-Dokument herunterladen. Die Arten von Sondernutzungen und die jeweiligen Gebühren entnehmen Sie bitte der Anlage der Straßensondernutzungssatzung.
Anträge auf Straßensondernutzung können Sie ab 2. Quartal 2010 direkt online stellen. Bis dahin bieten wir Antragsverfahren auf Straßensondernutzung ebenfalls elektronisch an. Teilen Sie uns Ihr Vorhaben oder Ihren Antragswunsch bitte per Email an folgende Adresse mit: Ordnungsangelegenheiten@glienicke.eu.
Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und stimmen die weiteren Schritte ab. Wenn Sie den Weg der elektronischen Verfahrensabwicklung wählen, erhalten Sie selbstverständlich auch unseren Bescheid in elektronischer Form. Er ist von der Gemeinde rechtswirksam digital signiert und kann sofort bei anderen Stellen in dieser elektronischen Form vorgelegt werden.
Gebühren
Die Gebühren, die bei einer Straßensondernutzung zu entrichten sind, richten sich nach der Art der Sondernutzung und sind in der Sondernutzungsgebührensatzung (letzte Seite) festgelegt. Eine Gebühr für die Bearbeitung des Straßensondernutzungsantrages durch unsere Verwaltung wird nicht erhoben. Bei der online-Anzeige erhalten Sie von uns einen Gebührenbescheid mit der Bitte um Überweisung auf das dort angegebene Konto. Bei persönlicher Beantragung im Rathaus können Sie die Gebühr direkt bei uns bar entrichten.
Hinweise
Anträge auf Sondernutzung von Straßen werden bei uns unverzüglich bearbeitet, i.d.R. innerhalb von 3 Arbeitstagen. Für Verwaltungsverfahren mit Dienstleistungsunternehmen gilt nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Brandenburg eine allgemeine, maximale Bearbeitungszeit von 3 Monaten. Die Frist beginnt mit unserer Bestätigung des Eingangs eines vollständigen Antrages. Sollte Ihnen nach 3 Monaten kein Bescheid zugegangen sein, gilt Ihr Antrag gem. Artikel 13 Absatz 4 der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie als genehmigt.