Ukrainehilfe: Alle wichtigen Fragen und Artikel zum Thema
© Gemeinde Glienicke/NordbahnNachdem am 24. Februar 2022 Russland einen Angriffskrieg auf die Ukraine begonnen hat, flüchten hunderttausende Menschen zum Schutz ihres eigenen Lebens und das ihrer Familien aus ihrer Heimat. Der Landkreis Oberhavel hat unter Federführung des Sozialdezernenten Matthias Kahl ein Koordinierungsteam eingesetzt, das die Hilfsangebote für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aus dem gesamten Landkreis bündelt und in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden die Unterbringung und Versorgung der ukrainischen Flüchtlinge organisiert.
Private Hilfsangebote und Nachfragen können an die folgende E-Mail-Adresse oder telefonisch gerichtet werden:
E-Mail: ukrainehilfe@oberhavel.de
Telefon: 03301 601-4800
Hinweis: Die Telefonnummer ist am Wochenende von 10.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. In Notfällen wenden Sie sich außerhalb der Servicezeiten an die Polizeiinspektion Oranienburg, die den Bereitschaftsdienst informiert.
Finanzielle und anderweitige Unterstützung
Wer hilfsbedürftige Menschen in der Krisenregion auch finanziell unterstützen möchte, kann dies unter anderem über die "Aktion Deutschland hilft" tun, einem Bündnis deutscher Hilfsorganisationen. Das Bündnis ruft zu Spenden für die Betroffenen des Krieges auf.
Stichwort: Nothilfe Ukraine
IBAN: DE62 3702 0500 0000 1020 30
BIC: BFSWDE33XXX
Menschen, die perspektivisch als Dolmetscher (Ukrainisch und Russisch) zur Verfügung stehen würden, melden sich gerne bei Frau Tabatt unter tabatt@glienicke.eu.
Erste Schritte für Geflüchtete
Servicepunkt Migration
Die Anlaufstelle für alle im Landkreis Oberhavel Neuankommenden aus der Ukraine ist der Servicepunkt Migration in der Mittelstraße 16 in Oranienburg. Hier können:
- Anträge auf Aufenthaltserlaubnis gestellt werden
- Anträge auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt gestellt werden.
Geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer, die bereits im Landkreis Oberhavel untergekommen sind, werden gebeten, sich im Servicepunkt Migration in der Mittelstraße 16 in Oranienburg vorläufig registrieren zu lassen, und zwar per E-Mail an: ukrainehilfe@oberhavel.de oder aufenthaltsrecht@oberhavel.de. Der Servicepunkt Migration benötigt die Informationen zu den Bedarfen der Personen (Unterkunft, Verpflegung, medizinische Versorgung), zum aktuellen Unterbringungsort und die Benennung einer Ansprechperson. Die Neuangekommenen werden gebeten, ihre Nationalpässe einzuscannen und diese per E-Mail an die beiden oben genannten E-Mail-Adresse zu übersenden.
Es besteht keine Pflicht zur Registrierung. Dennoch werden Geflüchtete gebeten, sich dort zu melden, um die Hilfen besser koordinieren zu können. Der Landkreis wartet derzeit auf weitere Verfahrensregelungen des Landes.
Die Wohnraumkapazitäten des Landkreises zur Unterbringung Geflüchteter sind zur Zeit ausgeschöpft. Neuankommende wenden sich bitte daher an die Zentrale Aufnahmestelle des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt (Poststraße 72, 15890 Eisenhüttenstadt).
Der Servicepunkt Migration ist für Geflüchtete aus der Ukraine wie folgt geöffnet:
- Montag - Freitag: 09.00 - 18.00 Uhr
Die Telefonhotline 03301 601-4800 ist
- von 07.30 bis 16.30 Uhr erreichbar.
Kriterien für die Verteilung im Land Brandenburg
Die ukrainischen Staatsangehörigen können aufgrund ihres Visums bei Verwandten, Bekannten beziehungsweise Bürgerinnen und Bürgern unterkommen. Das bedeutet, dass sie selbstständig nach Oberhavel einreisen oder von Verwandten, Bekannten sowie helfenden Bewohnenden des Landkreises nach Oberhavel gebracht werden können. Darüber hinaus wird die Zuweisung von Ankommenden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach dem Königsteiner Schlüssel erfolgen, der sich nach dem Steueraufkommen und der Bevölkerungszahl der Bundesländer richtet.
Die zentrale Verteilung in Brandenburg erfolgt auf Basis einer unter anderem die Einwohnerzahl berücksichtigenden Quote. Laut Paragraph 4 Absatz 1 der Verteilungsverordnung ist die Zentrale Ausländerbehörde dafür zuständig und verantwortlich, Geflüchtete, Vertriebene bzw. Asylsuchende auf die Kommunen zu verteilen. Dem Landkreis Oberhavel liegen momentan noch keine Zahlen von aufzunehmenden ukrainischen Geflüchteten vor.
Was muss bei der Einreise nach Deutschland beachtet werden?
Ukrainische Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum. Personen ohne einen biometrischen Pass werden ebenfalls aufgenommen. Drittstaatsangehörige aus der Ukraine können in der Zentralen Ausländerbehörde einen Asylantrag stellen.
Aufenthaltserlaubnis auch ohne biometrischen Reisepass?
Für aus der Ukraine Geflüchtete wird eine Aufenthaltserlaubnis auch ohne einen biometrischen Reisepass erteilt. Die Aufenthaltserlaubnis gilt als Ausweisersatz. Für die Geflüchteten ohne einen biometrischen Reisepass besteht grundsätzlich eine Verpflichtung zur Passbeschaffung. Ausführliche Informationen der Konsularabteilung der ukrainischen Botschaft in Berlin finden Sie unter: https://germany.mfa.gov.ua/konsulski-pitannya.
Leistungen für ukrainische Geflüchtete
Die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis berechtigt zu Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG). Diese werden bei Bedarf als Lebensunterhaltssicherung in bar geleistet. Darüber hinaus werden Leistungen für Kosten der Unterkunft (KdU) gewährt.
Kitzbüheler Straße 1a
16515 Oranienburg
Telefon: 03301 579 28-86
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag: 08.30 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Mittwoch: 09.00 Uhr – 18.30 Uhr
Oranienburger Kleiderkammer e. V.
Albert-Buchmann-Straße 15
16515 Oranienburg
Telefon: 03301 5766-867
Mobil: 0151 64886572
Öffnungszeiten:
Donnerstag: 09.00 Uhr - 15.00 Uhr
E-Mail: info@oranienburger-kleiderkammer.de
www.oranienburger-kleiderkammer.de
Kleiderkammer des DRK, Orainenburg
Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Märkisch-Oder-Havel-Spree e.V.
Berliner Straße 104
16515 Oranienburg
Öffnungszeiten:
Donnerstag: 09.30 bis 15.30 Uhr
Telefon: 03301 20096-20
E-Mail:info@drk-oranienburg.de
Oranienburger Tafel
Arbeitslosenverband Deutschland
Strelitzer Straße 5-6
16515 Oranienburg
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 09.00 Uhr - 15.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon: 03301 535425
Kita „Am Schloßpark“, Oranienburg
Kanalstraße 20a
16515 Oranienburg
Abholungszeitraum in der Kita: Montag bis Freitag 07.30 Uhr bis 15.00 Uhr
- Kinder Stepp-Bettdecken (ca. 200) inklusive Bezüge
- Spielzeug
- Kuscheltiere
- Kinderkleidung
- Kinderschuhe
- Hygieneartikel (Windeln, Feuchttücher, Masken, Babynahrung etc.)
- Nahrungsmittel
Kleiderkammer der PuR gGmbH, Hennigsdorf
Fabrikstraße 10, Raum 1N1
16761 Hennigsdorf
Telefon: 03302 49980-152
Gemeinschaftszentrum Hennigsdorf
Parkstraße 39
Im Gemeinschaftszentrum Hennigsdorf wurden ein Raum als Spielzimmer und ein weiterer Raum für Mütter mit Babys, in denen diese zur Ruhe kommen können, eingerichtet.
Arbeitslosenverband, Mehrgenerationenhaus Bienenstock in Zehdenick, Tafel Zehdenick
Telefon: 03307 420274
Zehdenick: montags 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr
Löwenberg: K.-Much-Straße 1a, mittwochs 12.30 Uhr bis 13.15 Uhr
Fürstenberg: Berliner Straße 1a, dienstags 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Gransee: donnerstags 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Zehdenick: freitags 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr
Kleiderkammer DRK Kreisverband Gransee e.V.
Frau Gnutzmann
Telefon: 03306 7969-17
E-Mail:kleiderkammer@drk-gransee.de
Anlaufstellen in Städten und Gemeinden
Hennigsdorf
Alle Informationen für die Bürgerinnen und Bürger sowie Vertriebene, die in Hennigsdorf bei Privatleuten unterkommen, sind auf www.hennigsdorf.de zu finden.
Telefon 03302 2074522
Oranienburg
Zentrale E-Mail-Adresse für alle Hilfsangebote: hilfe@oranienburg.de
Derzeit werden ehrenamtliche Dolmetscherinne und Dolmetscher mit ukrainischen und/oder russischen Sprachkenntnissen gesucht.
Velten
Zentrale Telefonnummer für alle Hilfsangebote: 03304 3791-89 (erreichbar zwischen 10.00 und 16.00 Uhr)
Weitere Informationen sind unterwww.velten.de unter dem Button Ukrainehilfe zu finden.
Mühlenbecker Land
Koordinierungsstelle im Mühlenbecker Land:
Volker Agüeras-Gäng
Telefon: 033056 434 733
Mobil: 0151 1097-1265
E-Mail: ukrainehilfe@muehlenbecker-land.de
Falkenthal
Krystyna Liese
Telefon: 0173 5464312
Hohen Neuendorf
Zentrale Anlaufstelle für Fragen und Hilfsgesuche:
Telefon: (03303) 528-290
E-Mail: ukraine@hohen-neuendorf.de
Minderjährige unbegleitete Geflüchtete
Unbegleitete Minderjährige werden zunächst durch das Jugendamt in Obhut genommen. Im Rahmen dieser vorläufigen Inobhutnahme werden sie bei einer geeigneten Person oder in einer geeigneten Einrichtung untergebracht. Dies soll ein stabiles Aufwachsen der jungen Menschen sicherstellen. Oberhavelerinnen und Oberhaveler, die minderjährige Vertriebene aufgenommen haben, werden gebeten, sich beim Jugendamt zu melden unter ukrainehilfe@oberhavel.de.
Eine Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt ist auch dann erforderlich, wenn die aufnehmenden Familien in Kontakt mit den Eltern der Kinder stehen.
Anmeldung in der Schule
Kinder und Jugendliche aus der Ukraine können in Deutschland die Schule besuchen. Bei privat untergebrachten Kindern und Jugendlichen ruht die Schulpflicht sechs Wochen nach dem Zuzug in den Landkreis Oberhavel, bei in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes untergebracht ruht die Schulpflicht drei Monate. Das soll ihnen Zeit geben, um in der neuen Umgebung anzukommen und sich auf den Schulalltag vorzubereiten. Geflüchtete ukrainische Kinder und Jugendliche können von ihren Eltern auch schon jetzt an einer Schule in ihrem Einzugsgebiet angemeldet werden. Alle weiteren Informationen zum Schulbesuch erhalten sie dann von der Schule, die dem Kinder - und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes auch die erforderlichen Daten meldet. Die Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes nehmen dann Kontakt zu den Familien auf.
Kindertagebetreuung
Familien aus der Ukraine haben Anspruch auf eine Kindertagesbetreuung. Die Kinder können in einer Kindertagestätte an ihrem Wohnort angemeldet werden. Alle geflüchteten Kinder und Jugendlichen haben zudem Anspruch auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Dazu zählt neben dem Anspruch auf Kindertagesbetreuung auch der umfassende Kinder- und Jugendschutz sowie Hilfe in Notlagen.
Krankenversicherung
Im Rahmen der vorläufigen Registrierung werden Geflüchtete bei Krankenversicherung AOK Nord angemeldet. Sie erhalten nach der erforderlichen Bearbeitungszeit eine elektronische Gesundheitskarte. Gegebenenfalls kann eine Anmeldung prioritär behandelt werden. Medizinische Notfälle werden in Krankenhäusern beziehungsweise zahnärztlichen Notdiensten behandelt.
Corona-Impfbescheinigung
Die Ukraine ist seit dem 27.02.2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft. Damit besteht nach der Coronavirus-Einreiseverordnung nur eine allgemeine Testpflicht vor Einreise, aber kein Quarantäne- und Anmeldeerfordernis mehr. Die Bundespolizei wird bei Kriegsflüchtlingen pragmatisch mit der Situation umgehen. So werden unter anderem freiwillige Tests bei der Einreise an der Grenze angeboten. Bei Covidsymptomen werden medizinische Fachkräfte konsultiert.
Ankunft größerer Gruppen Geflüchteter ohne Kontakt zu Gastfamilien
Größere Gruppen von Geflüchteten, die auf dem Weg nach Oberhavel sind - zum Beispiel per Reisebus - und hier keine Bekannten haben, bei denen sie unterkommen könnten, sollten sich bitte bei der Zentralen Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt (Poststraße 72, 15890 Eisenhüttenstadt, Telefon 03364 427-0) melden. Wenn Bürgerinnen und Bürger Kenntnis von solchen Transporten haben, sollten auch sie die Zentrale Ausländerbehörde darüber informieren.
Deutsche Bahn
Die Deutsche Bahn ermöglicht es geflüchteten Menschen mit ukrainischem Pass oder Personalausweis seit dem 27.02.2022, kostenlos alle Fernzüge aus Polen in Richtung Deutschland zu nutzen. Täglich verkehren bis zu acht Eurocity-Fernzüge aus Polen nach Deutschland im Regelverkehr – alle über den Grenzübergang Frankfurt/Oder.
Es ist möglich, mit einem ukrainischen Pass ohne Fahrkarte mit Zügen aus Polen, Tschechien, Österreich nach Deutschland bis Berlin, Dresden, Nürnberg, München einzureisen. Personen, die anschließend mit einem Fernverkehrszug weiterreisen möchten, können sich im DB-Reisezentrum ein kostenfreies "helpukraine"-Ticket besorgen, das bis zum gewünschten Zielort in Deutschland, Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweiz, Slowakei, Tschechien und Südtirol gilt.
Weitere Informationen unter: www.bahn.de/info/helpukraine
Verkehrsbund Berlin-Brandenburg (VBB)
Geflüchtete mit ukrainischen Ausweisdokumenten können mit allen Bussen und Bahnen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) kostenfrei fahren. Das gilt auch für den Landkreis Oberhavel. Als Fahrtberechtigung genügt ein ukrainischer Pass oder Personalausweis. Die Regelung gilt vorerst befristet bis zum 31. März 2022 und wird entsprechend der aktuellen Lage angepasst.
Weitere Informationen unter: www.vbb.de
Beschäftigungserlaubnis
Die von der Ausländerbehörde erteilenden Aufenthaltserlaubnisse werden mit einer Beschäftigungserlaubnis versehen. Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit dazu ist nach § 31 der Beschäftigungsverordnung nicht erforderlich.
Sprachkurse
Geflüchtete können Sprach- und Integrationskurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) besuchen. Für den Besuch muss dieses Zulassungsformular zusammen mit einem der Kursträger ausgefüllt werden. Folgende Kursträger gibt es im Landkreis Oberhavel:
Volkshochschule Oberhavel (Oranienburg, Birkenwerder, Hennigsdorf)
Frau Gerth
Telefon: 03301 601-5755
E-Mail: Andrea.Gerth@vhs.oberhavel.de
Fortbildungsakademie der Wirtschaft (faw) gGmbH (Hennigsdorf)
Frau Marquardt-Chia
Telefon: 03302 209323, mobil 0151 465620-39
E-Mail:peepee.marquardt-chia@faw.de
Ländliche Erwachsenenbildung e.V. (LEB e.V.) (Hennigsdorf)
Frau Müller
Telefon: 03302 208-5082
E-Mail: sabine.mueller@lebev.de
Nestor Bildungsinstitut GmbH (Oranienburg)
Frau Hendrich
Telefon: +49 3301 573 36 18
E-Mail: ihendrich@nestor-bildung.de
bbw Akademie für Betriebswirtschaftliche Weiterbildung GmbH (Oranienburg)
Frau Neumann
Telefon: 03301 577-2716
E-Mail: Maria.Neumann@bbw-akademie.de
Akademie Seehof (Oranienburg)
Frau Thiele
Telefon: 0172 3491812
E-Mail: r.thiele@akademie-seehof.de
WBS Training (Oranienburg)
Frau Zemke
Telefon: 03301 5229921
E-Mail: Kristin.Zemke@wbstraining.de
Eine aktuelle Sprachkursübersicht ist auf der Webseite www.oberhavel.de/integration (unter Dokumente) zu finden.
Bitte informieren Sie sich auch auf den Seiten des Landes Brandenburg und des Bundes:
Land Brandenburg
Staatskanzlei der Landesregierung
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)
Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK)
- mik.brandenburg.de/mik/de/
Bund / Bundesregierung
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Infos für Helferinnen und Helfer
Private Unterkünfte anbieten
Wenn Sie über freien Wohnraum verfügen und Geflüchtete bei sich privat aufnehmen möchten, schicken Sie bitte Ihr Unterbringungsangebot an ukrainehilfe@oberhavel.de. Das Koordinierungsteam sammelt alle Angebote und stellt den Kontakt zu den ukrainischen Geflüchteten her.
Voraussetzungen für eine Vermietung sind:
- Es muss ein gültiger Mietvertrag geschlossen werden.
- Die Kosten der Unterkunft müssen angemessen sein (Handlungsrichtlinie zur Übernahme von Bedarfen für Unterkunft und Heizung).
Bitte senden Sie Ihr Angebot per E-Mail an: ukrainehilfe@oberhavel.de
Das Koordinierungsteam wird mit Ihnen in Kontakt treten und Ihr Angebot an die geflüchteten Personen weiterleiten.
Unterbringungskapazitäten des Landkreises
Der Landkreis Oberhavel kann kurzfristig in vorhandenen Gemeinschaftsunterkünften zunächst bis zu 200 Menschen unterbringen. Zu diesem Zweck werden aktuell Unterkünfte in Oranienburg hergerichtet. Darüber hinaus werden zurzeit mögliche zusätzliche Kapazitäten in den Wohnheimen der Oberstufenzentren geprüft. Des Weiteren werden Möglichkeiten zur Unterbringung vertriebener Menschen aus der Ukraine von Städten und Gemeinden des Landkreises Oberhavel bzw. vom Amt Gransee und Gemeinden geprüft
Minderjährige unbegleitet geflüchtet
Unbegleitete Minderjährige werden zunächst durch das Jugendamt in Obhut genommen. Im Rahmen dieser vorläufigen Inobhutnahme werden sie bei einer geeigneten Person oder in einer geeigneten Einrichtung untergebracht. Dies soll ein stabiles Aufwachsen der jungen Menschen sicherstellen. Oberhavelerinnen und Oberhaveler, die minderjährige Vertriebene aufgenommen haben, werden gebeten, sich beim Jugendamt zu melden unter ukrainehilfe@oberhavel.de.
Eine Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt ist auch dann erforderlich, wenn die aufnehmenden Familien in Kontakt mit den Eltern der Kinder stehen.
Anmeldung in der Schule
Kinder und Jugendliche aus der Ukraine können in Deutschland die Schule besuchen. Bei privat untergebrachten Kindern und Jugendlichen ruht die Schulpflicht sechs Wochen nach dem Zuzug in den Landkreis Oberhavel, bei in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes untergebracht ruht die Schulpflicht drei Monate. Das soll ihnen Zeit geben, um in der neuen Umgebung anzukommen und sich auf den Schulalltag vorzubereiten. Geflüchtete ukrainische Kinder und Jugendliche können von ihren Eltern auch schon jetzt an einer Schule in ihrem Einzugsgebiet angemeldet werden. Alle weiteren Informationen zum Schulbesuch erhalten sie dann von der Schule, die dem Kinder - und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes auch die erforderlichen Daten meldet. Die Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes nehmen dann Kontakt zu den Familien auf.
Kindertagesbetreuung
Familien aus der Ukraine haben Anspruch auf eine Kindertagesbetreuung. Die Kinder können in einer Kindertagestätte an ihrem Wohnort angemeldet werden. Alle geflüchteten Kinder und Jugendlichen haben zudem Anspruch auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Dazu zählt neben dem Anspruch auf Kindertagesbetreuung auch der umfassende Kinder- und Jugendschutz sowie Hilfe in Notlagen.
Hennigsdorf
Gemeinschaftszentrum Conradsberg, Parkstraße 39
Annahme von Spenden:
dienstags bis freitags von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr
samstags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Benötigt werden Medikamente, Konserven, Schlafsäcke, Hygieneartikel und Bettdecken. Die Spendenliste kann hier aufgerufen werden.
Gemeinde Mühlenbecker Land
Die Gemeinde Mühlenbecker Land hat ein Sonderkonto zur Unterstützung der vertriebenen Familien im Mühlenbecker Land eingerichtet. Dieses Spendengeld wird ausschließlich dafür verwendet, den Vertriebenen vor Ort zu helfen. Da noch nicht abzusehen ist, welche Hilfe sie wirklich benötigen werden, bittet die Gemeinde auf Sachspenden zu verzichten.
Spendenkonto Mühlenbecker Land:
(Hilfe für vertriebene Familien, die in der Gemeinde untergebracht werden)
Verwendungszweck: Ukraine-Hilfe
IBAN: DE34 1605 0000 3711 0000 44
BIC: WELADED1PMB
Gransee, Zehdenick und Fürstenberg/Havel sowie Kreisverband Gransee des Deutschen Roten Kreuzes
Für Menschen, die im Norden Oberhavels untergebracht werden, wird benötigt:
- Kleidung (auch Baby- und Kinderbekleidung)
- Medikamente (Fiebermittel, Erkältungsmittel)
- Lebensmittel (Nudel, Reis, Konserven, Kindernahrung usw.)
- Decken, Schlafsäcke, Bettwäsche, Handtücher
- Windeln und Babypflegeartikel
Annahme von Spenden:
samstags von 10.00 bis 15.00 Uhr in Gransee
- Gransee, Rudolf-Breitscheid-Straße 75 (Friedrich Wilhelm Passage)
- Zehdenick in der ehemaligen Havelland-Grundschule, Hospitalstraße 1
- Fürstenberg: in Vorbereitung
Spendengelder werden für ein Soforthilfeprojekt zur Stärkung der Einsatzfähigkeit des Ukrainischen Roten Kreuzes sowie für umfassende Hilfsmaßnahmen zur Aufnahme und Versorgung von Vertriebenen gesammelt.
DRK, Kreisverband Gransee
IBAN: DE49 1009 0000 1113 4930 00
Verwendungszweck: Ukraine Hilfe Oberhavel Nord
Schlafsäcke und Isomatten
Anbieter von Schlafsäcken und Isomatten können diese bei der PUR in Hennigsdorf, bei der AQUA in Zehdenick oder beim DRK in Gransee abgegeben.
Geldspenden und Sachspenden
Stichwort: Nothilfe Ukraine
IBAN: DE62 3702 0500 0000 1020 30
BIC: BFSWDE33XXX
Wenn Sie Hilfsangebote haben, melden Sie sich bitte vorab unbedingt beim Koordinierungsteam des Landkreises per E-Mail unter ukrainehilfe@oberhavel.de oder telefonisch unter 03301 601-4800 beziehungsweise bei den unten angegebenen Hilfsorganisationen und -vereinen und sprechen Ihr Angebot ab. Bei den Kleiderkammern und Tafeln sind bereits viele Spenden eingegangen, so dass die Lagerkapazitäten knapp werden.
Zahlreiche Hilfsaktionen finden in den Städten und Gemeinden des Landkreises sowie im Amt Gransee und Gemeinden statt. Bitte informieren Sie sich über diese Aktionen in den jeweiligen Stadt- und Gemeindeverwaltungen und gegebenenfalls bei den beteiligten Vereinen und Initiativen.
Hier die Kontaktdaten der Hilfsorganisationen und -vereinen, die bitte unbedingt vor einer Spendengabe kontaktiert werden sollten:
- Oranienburger Kleiderkammer e.V.
E-Mail: info@oranienburger-kleiderkammer.de
Telefon: 03301 5766-867 (Donnerstag 08.00-16.00 Uhr und Anrufbeantworter)
Handy/WhatsApp/SMS: 0151 64886572 (Montg bis Freitag 08.00-18.00 Uhr)
- Kleiderkammer der PuR gGmbH
Telefon: 03302 49980-152
- Kleidung und Lebensmittel
Arbeitslosenverband, Mehrgenerationenhaus Bienenstock in Zehdenick
Telefon: 03307 420274
- Kleiderkammer DRK Kreisverband Gransee e.V.
Telefon: 03306 7969-17
E-Mail: kleiderkammer@drk-gransee.de
Der Kreistag Oberhavel hat am 09.03.2022 die Einrichtung eines Soforthilfefonds über 250.000 Euro zur Unterstützung von Geflüchteten beschlossen.
Der Soforthilfefonds soll dazu dienen, für die in Not geratenen Menschen durch den Landkreis kurzfristig Hilfsmaßnahmen wie Beschaffung von Lebensmitteln, Hygieneartikeln, Medikamente finanzieren zu können.
Quelle: Landkreis Oberhavel
Externe Behörde
Ukrainehilfe | |
Adolf-Dechert-Straße 1 16515 Oranienburg Telefon: 03301 601-4800 E-Mail: ukrainehilfe@oberhavel.de | Die Telefonnummer ist am Wochenende von 10.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. In Notfällen wenden Sie sich außerhalb der Servicezeiten an die Polizeiinspektion Oranienburg, die den Bereitschaftsdienst informiert. |