Die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger, den abgeschmückten Baum erst am Vorabend beziehungsweise am Abholtag bis 6 Uhr am Straßenrand vor dem Grundstück so abzustellen, dass sie keine Gefahr darstellen. Das heißt, sie dürfen weder durch Wettereinflüsse wie Wind auf die Straße oder den Gehweg gewedelt werden, noch dürfen sie durch ihre Lagerungsart zum Hindernis im öffentlichen Verkehrsraum werden. In Großwohnanlagen sind die Bäume an den Containerstellplätzen abzulegen.