Durch einen Mietspiegel können sich Glienicker Bürgerinnen und Bürger und solche, die es werden wollen, über das Mietniveau in der Gemeinde informieren. Mieterhöhungsverfahren erhalten so eine übersichtliche und transparente Grundlage und es lassen sich damit Konflikte zwischen Mietern und Vermietern durch überhöhte Forderungen oder Erwartungen vermeiden.
Die zwischen März und April 2020 vom ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH durchgeführte Mieter- und Vermieterbefragung hat die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels ermöglicht.
Mehr Rechtssicherheit
Ein einfacher Mietspiegel ist nach der Rechtsprechung kein Verwaltungsakt, da er lediglich eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten bietet. Ein qualifizierter Mietspiegel hingegen wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt, daher ist dieser auf dem Verwaltungsrechtsweg standhaft und bietet Rechtssicherheit.
Gemäß § 558d BGB kann die Anerkennung als qualifizierter Mietspiegel entweder durch die Interessenvertreter der Vermieter und Mieter oder durch die Gemeinde erfolgen. In der Sitzung des Arbeitskreises Mietspiegel am 16. September 2020 haben die Interessenvertreter der Mieter, die Mietervereinigung Nord e.V. und der Vermieter, Haus- und Grundeigentümerverein Oranienburg e. V. den Mietspiegel anerkannt.