Die Sozialleistung kann von denjenigen Personen in Anspruch genommen werden, die nicht als erwerbsfähig gelten.
Sozialhilfe umfasst verschiedene Leistungen, die im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch geregelt sind.
Sozialleistungen können sein:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter
- Grundsicherung bei Erwerbsminderung
- Hilfen zur Gesundheit
- Eingliederungshilfe
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten
- Sonstige Hilfen (z.B. Blindengeld)