Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr erhalten auf Antrag einen Kinderreisepass.
Kinderreisepässe können innerhalb des Gültigkeitszeitraums verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass. Soll für das Kind unter 12 Jahren ein Reisedokument mit mehrjähriger Gültigkeit ausgestellt werden, kann – in Abhängigkeit vom Reiseziel – ein regulärer Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.
Wichtiger Hinweis:
- das Kind muss bei Antragstellung zum Kinderreisepass anwesend sein,
- ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind selbst unterschreiben, die Unterschrift jüngerer Kinder ist zulässig, sofern sie das sechste Lebensjahr vollendet haben,
- den Antrag müssen die Sorgeberechtigten, Mutter und Vater oder der Vormund stellen,
- bei Scheidung der Ehe wird ein Sorgerechtsbeschluss benötigt, gegebenenfalls die Vollmacht eines weiteren Sorgeberechtigten, plus Kopie des Personalausweises
- bei bestehen einer Vormundschaft wird die Bestallungsurkunde benötigt,
- nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist bei Bedarf bereits ein Reisepass oder Personalausweis zu beantragen