Das Führungszeugnis sowie die Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister (gewerbliches Führungszeugnis) werden vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Einen Antrag kann stellen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Zuständig ist die Meldebehörde, bei der Sie mit einer Wohnung gemeldet sind. Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Allerdings kann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auch der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen.
Bevor Sie das Einwohnermeldeamt zur Beantragung aufsuchen, prüfen Sie bitte, ob Sie ein einfaches oder erweitertes Führungszeugnis benötigen und welche "Belegart" vorgegeben wurde. Folgende Belegarten sind möglich:
- Belegart "N": Führungszeugnisse für eigene Zwecke
Dies bedeutet, dass Ihnen das beantragte Führungszeugnis direkt nach Hause gesandt wird.
- Belegart "0": Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Dies bedeutet, dass das beantragte Führungszeugnis direkt an die durch Sie angegebene Behörde gesandt wird.
Ist Ihnen die Belegart "0" vorgeschrieben worden, z.B. durch das Straßenverkehrsamt, Kreiswehrersatzamt oder dergleichen, achten Sie bitte bei der Beantragung darauf, dass Sie der Mitarbeiterin des Meldeamtes das Aktenzeichen oder den Verwendungszweck zur Eintragung auf dem Antrag zur Erteilung eines Führungszeugnisses ansagen.
Wenn Sie den Antrag elektronisch stellen möchten, benötigen Sie
- ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes und
- die AusweisApp2.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf dem Personalausweisportal.