- Ausgefüllter und unterschriebener Antrag. Bei Minderjährigen auch die Unterschriften der Personensorgeberechtigten.
- Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines Erste-Hilfe-Kurses (nur bei Erstbeantragungen).
- Ärztliche Bescheinigung der eigenen Sehtauglichkeit. (Nicht älter als 2 Jahre, nicht bei Umstellungen und Namensänderungen)
- ein aktuelles Lichtbild, nicht älter als ein halbes Jahr (45x35 mm Hochformat, ohne Rand, Darstellung des Antragstellers in einer Frontalaufnahme)
- Personalausweis des Antragstellers und Kopie der Vor- und Rückseite
- Falls vorhanden: alter Führerschein und Kopie der Vor- und Rückseite
Bei der Antragstellung begleitendes Fahren ab 17 Jahre muss zusätzlich vorliegen:
- der Antrag zur Teilnahme am Modellversuch (Benennung der Begleitperson und Zustimmung der gesetzlichen Vertreter)
- je Begleitperson ein ausgefülltes Antragsformular und beigefügte Kopie des Führerscheins und Personalausweises Vor- und Rückseite
Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestalter 30 Jahre
- Seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnisklasse B
- Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister (Auskunft wird durch Fahrerlaubnisbehörde eingeholt)
Sollten Sie den Prüfort für die praktische Prüfung in Berlin wünschen, benötigen Sie dafür eine gesonderte schriftliche Begründung, (Schule, Lehrstelle, Arbeitsort… befindet sich in Berlin) Nachweise in Kopie einreichen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Google: Landkreis Oberhavel Führerscheinstelle.