Bei der Versicherungsteuer werden Prämien- oder Beitragszahlungen aus Versicherungsverträgen besteuert. Steuerschuldner der Versicherungsteuer ist der Versicherungsnehmer. Jedoch muss der Versicherer in der Regel die Versicherungsteuer entrichten. Hat weder der Versicherer noch ein Inkassobevollmächtigter seinen Sitz in einem EU- oder EWR-Staat, dann muss der Versicherungsnehmer die Versicherungsteuer selbst entrichten.
Als Steuerentrichtungsschuldner haben Sie Ihre Steuer im Rahmen der Steueranmeldung für Versicherungen selbst zu berechnen. Dazu müssen Sie innerhalb von 15 Tagen nach Ablauf des Anmeldungszeitraums Ihre Steueranmeldung für Versicherungen
- schriftlich und per Post an das Bundeszentralamt für Steuern oder
- elektronisch im BZStOnline-Portal (BOP) übermitteln und
- die von Ihnen berechnete Steuer zahlen.
Wenn Sie die Frist von 15 Tagen nicht einhalten, entscheidet das Bundeszentralamt für Steuern über die Höhe Ihrer Steuer.
Hinweis
Für die Übermittlung im BOP müssen Sie sich für das BOP registrieren.