Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses werden die Unterlagen für beide Partner benötigt:
- Bei Geburt in Deutschland: neuer beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (Dieser muss bei Ihrem Geburtsstandesamt beantragt werden. Die Vorlage der Geburtsurkunde ist für die Anmeldung zur Eheschließung nicht ausreichend.)
- Bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde mit Übersetzung oder mehrsprachige Geburtsurkunde
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelle erweiterte Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes Ihres Hauptwohnsitzes mit Angabe Ihres Familienstandes. Die Meldebescheinigung darf nicht älter als 10 Tage sein.
Für den Fall, dass Sie in Deutschland bereits verheiratet waren oder eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft begründet hatten, ist zusätzlich einzureichen:
- die Eheurkunde der letzten Vorehe
- das rechtskräftige Scheidungsurteil eines deutschen Gerichts bzw. Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
Hinweis: Sollten Sie die Eheurkunde und/oder das Scheidungsurteil/die Sterbeurkunde nicht in Ihren Unterlagen haben, müssen Sie einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister beantragen (erhältlich bei Ihrem Eheschließungsstandesamt).
Wichtig! Sollte die letzte Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft nicht in Deutschland erfolgt sein, so ist ein Nachweis für alle Vorehen und deren jeweiliger Auflösung für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses nachzuweisen.
Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden. Ausländische Urkunden müssen von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher/in übersetzt werden. Für mache Länder ist eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) der Urkunden erforderlich.
Wenn Ihnen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, nehmen Sie unter den nebenstehend aufgeführten Telefonnummern Kontakt mit uns auf.