Öffentlichen Stellen sind auf Ersuchen Daten aus der Handwerksrolle zu übermitteln, soweit die Kenntnis tatsächlicher oder rechtlicher Verhältnisse des Inhabers eines Betriebs eines zulassungspflichtigen Handwerks (§ 1 Abs. 1) zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
Sie sind hier: Mein GlienickeWas erledige ich wo?
Daten der Handwerksrolle Übermittlung an öffentliche Stellen
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Auf Ihren Antrag wird das Vorliegen der Voraussetzungen geprüft und die Übermittlung vorgenommen.
An wen muss ich mich wenden?
Handwerkskammer Potsdam
Charlottenstraße 34-36
14467 Potsdam
Telefon: 0331/ 37030
Telefax: 0331/3703100
E-Mail: info@hwkpotsdam.de
Zuständige Stelle
Sachlich: Handwerkskammer, § 6 Abs. 1 HwO
Örtlich: § 1 Abs. 1 VwVfGBbg i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG
Voraussetzungen
- Antrag
- Vorliegen der Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 HwO
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
Für die Übermittlung der Daten fallen nach § 113 Abs. 4 S. 1 HwO i. V. m. den Gebührenordnungen der zuständigen Handwerkskammer Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammer an.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
unverzüglich