Wenn Sie sich in einer Bibliothek mittels einer natürlichen Person angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht bis zu drei Bevollmächtigten, Bücher bzw. Medien in einer Bibliothek auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Bibliotheksdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
Hinweis: Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
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Bibliotheksausweis Ausgabe für juristische Personen
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Einen Bibliotheksausweis für juristische Personen erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung:
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein.
- Versehen Sie das Antragsformular zusätzlich mit einem Dienst- bzw. Firmenstempel und den Unterschriften von maximal drei bevollmächtigen Personen.
- Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
- Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.
Zuständige Stelle
die jeweilige Bibliothek
Voraussetzungen
juristische Person im Sinne der Gesetzgebung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
- evtl. schriftlicher Nachweis der Zeichnungsberechtigung
Welche Gebühren fallen an?
Kostenrahmen:
„Benutzungsentgelt für 12 Monate: EUR 0,00 – 30,00“
„Ersatzausweis ausstellen: EUR 2,50 – 5,50“
Bearbeitungsdauer
- persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
- per Post: maximal 10 Tage
Rechtsgrundlage
Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek
Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek
Anträge / Formulare
Formulare: Anmeldeformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise
Was sollte ich noch wissen?
- Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek mitzuteilen.
- Der Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek.