Bestattung von Bürgern, die zum Zeitpunkt des Todes in Glienicke/Nordbahn wohnhaft waren, im Ort verstorben sind oder tot aufgefunden wurden
Bestattung
Ansprechpartner/in
Gemeinde Glienicke/Nordbahn | |
Hauptstraße 19 16548 Glienicke/Nordbahn Telefon: 033056 69-0 Telefax: 033056 69290 E-Mail: info@glienicke.euHomepage: www.glienicke.eu |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Frau Katrin Ridder |
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Rathaus - Haupthaus, Zimmer 205 |
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Anmeldung von Erdbestattungen ist der Bestattungsschein der Friedhofsverwaltung zu übergeben, bei der Anmeldung von Urnenbeisetzungen die Sterbeurkunde vorzulegen.
Wird eine Bestattung oder Beisetzung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte/Urnengrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren gemäß der Friedhofsgebührenordnung
Welche Fristen muss ich beachten?
Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung anzumelden.
Die Erdbestattung hat innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt des Todes zu erfolgen.
Aschen müssen spätestens zwei Monate nach dem Eintreffen der Urne beigesetzt werden, anderenfalls werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen in einer Urnenreihengrabstätte beigesetzt.
Rechtsgrundlage
Bestattungsgesetz des Landes Brandenburg in der jeweils gültigen Fassung
Friedhofsordnung
Friedhofsgebührensatzung
Was sollte ich sonst noch wissen?
Die Anträge betreffen den kommunalen Friedhof Glienicke/Nordbahn Am Erlengrund im Landschaftsschutzgebiet Kindelwald.
Der evang. Friedhof befindet sich in der Hauptstraße 22.
Dokumente
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Anmeldung zur Beisetzung (402 kB) |
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Grabmalantrag (270 kB) |