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Auszug - Beschluss der 4. Änderungssatzung der Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Glienicke/Nordbahn
Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes informiert Herr Kimmel darüber, dass der Seniorenbeirat mitgeteilt hat, dass er die Satzung in seiner nächsten Sitzung behandeln und dann eine Stellungnahme dazu abgeben wird. Frau Bajorat-Kollegger ist der Auffassung, dass die die in § 5a der Satzung bezifferten 500,00 € für die Sachausstattung der Gemeindevertreter zu hoch seien. Sie stellt den Änderungsantrag, den Betrag von 500,00 € zu streichen und auf 80,00 € jährlich überzugehen. Herr Klein merkt an, dass unter § 3 die Nummerierung zu korrigieren sei. Der Bürgermeister verweist auf die Vergütung in der Entschädigungsverordnung des Landes. Herr Prof. Giessmann zitiert § 14 Abs. 1 des KomAEV: „Erhalten Mitglieder kommunaler Vertretungskörperschaften nicht bereits Informationstechnik als Sachausstattung, kann ihnen nach näherer Maßgabe einer Entschädigungssatzung einmalig pro Wahlperiode eine Aufwandsentschädigung für die Anschaffung eines Tablets, Notebooks oder vergleichbarer Geräte gewährt werden.“ Dies gelte nicht für Beiratsmitglieder und sachkundige Einwohner/innen. Herr Hortien weist darauf hin, dass es sich um einen Höchstbetrag von 500,00 € handele und nur der tatsächlich aufgewendete Betrag bis zum Höchstbetrag erstattet werde. Dann nimmt Frau Bajorat-Kollegger ihren Änderungsantrag zurück und beantragt, den Betrag gemäß § 5a in Höhe von 500,00 € auf 400,00 € zu reduzieren, damit jeder den gleichen Betrag für die Sachausstattung bekomme. Die Vorsitzende des Seniorenbeirates äußert, dass mit dem vorgelegten Entwurf eine Petition des Seniorenbeirates behandelt werde und heute keine Positionierung erfolgen könne. Im Vorfeld der Gemeindevertretersitzung werde diese schriftlich abgegeben. Anschließend lässt Herr Kimmel über den Änderungsantrag von Frau Bajorat-Kollegger abstimmen. Mit 3 Ja- und 4 Nein-Stimmen wird dieser vom Ausschuss abgelehnt. Es folgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag: 4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltung. Mehrheitlich spricht der Hauptausschuss seine Empfehlung aus.
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