| Jeder Bürger hat das Recht der Datenübermittlung aus dem Melderegister zu widersprechen. |
| Das gilt insbesondere bei Auskünften an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang bei Wahlen, Alters- und Ehrejubiläen, an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, sowie Adressbuchverlage. |
| Darüber hinaus besteht die Möglichkeit bei Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche, schutzwürdige Belange, eine Auskunftssperre zu beantragen. |
Aktuelle Position:
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Inhatsbereich
Übermittlungssperren/Auskunftssperren
Ansprechpartner/in bei der Gemeinde Glienicke/Nordbahn
Frau Irina LindigRathaus - Neubau, Zimmer 104
Hauptstraße 21
16548 Glienicke/Nordbahn
Telefon: 033056 69-217
Fax: 033056 69-256
E-Mail: Lindig@glienicke.eu
Frau Sabine Wendland
Rathaus - Neubau, Zimmer 103
Hauptstraße 21
16548 Glienicke/Nordbahn
Telefon: 033056 69-223
Fax: 033056 69-256
E-Mail: Wendland@glienicke.eu
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
formloser schriftlicher Antrag
Welche Gebühren fallen an?
keine
